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Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie für die Förderung von
Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2025, Az. VIII.5-BL0122.192/34/80
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 vom 17. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 376) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 3 der Präambel wird die Angabe „diesen Förderhinweisen“ durch die Angabe „dieser Förderrichtlinie“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.1 Satz 1 wird die Angabe „Richtlinie“ durch die Angabe „Förderrichtlinie“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.5.1 wird die Angabe „aus Mitteln des ESF“ durch die Angabe „aus Mitteln des ESF+ 2021 bis 2027“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 2.4 Satz 1 wird die Angabe „31. Januar“ durch die Angabe „15. Februar“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 3 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
„3Diese Richtlinie gilt in der vorliegenden Fassung für Projekte, die ab dem Schuljahr 2025/2026 durchgeführt werden; für die vor dem Schuljahr 2025/2026 durchgeführten Projekte gilt die Richtlinie in der vor dem 1. September 2025 geltenden Fassung.“
- 1.6
- Die Anlagen 1 bis 3 werden durch folgende Anlagen ersetzt:
Anlage 1: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen
Anlage 2: Praxisklassen an Mittelschulen
Anlage 3: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor