Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 340 vom 20.08.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 97171E24552A62190F117F39B584EFADB93C5A7E48E781E1A18301C1780AD072

Verwaltungsvorschrift

2034.1.1-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Tarifliche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

2034.1.1-F

Zwanzigste Änderung
der Bekanntmachung zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 7. August 2025, Az. 25-P 2600-3/31

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 117) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Satz 1 Aufzählungsstrich 10, Nr. 8 Überschrift, Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1 und 4 wird jeweils nach der Angabe „§ 41“ die Angabe „Abs. 1“ eingefügt.
  2. 2. Die Anlagen 6 und 11 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor



Anlagen