Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 345 vom 27.08.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Ausbildung von Fachlehrkräften
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den zweijährigen Ausbildungsgängen
Ernährung und Gestaltung für Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen;
Musik und Informationstechnik, Englisch und Informationstechnik, Sport und
Informationstechnik sowie Englisch und Sport für Grund-, Mittel- und Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. August 2025, Az. IV.3-BS7040.0/5/30

  1. 1. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet zum Schuljahr 2026/2027 erneut die zweijährigen Ausbildungen zur Fachlehrkraft an Grund-, Mittel-, Real- (nur für bestimmte Fächerkombinationen) und Förderschulen in den o. g. Fächerkombinationen an.
  2. 2. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach, München und Bad Aibling) gelten folgende Grundsätze:

Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Ernährung bzw. Gestaltung (je nach beruflicher Vorbildung)

Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung

  1. 3. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Musik/Informationstechnik bzw. Englisch/Informationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Sport/Informationstechnik (letztmalige Ausschreibung) bzw. Englisch/Informationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:

Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Informationstechnik bzw. Sport

Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung

  1. 4. Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
  2. 5. Mit erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
  3. 6. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
  4. 7. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
  • der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
  • entsprechende berufliche Erstausbildung,
  • das Bestehen eines Eignungstests.
  1. 8. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
  • für die Ausbildung in München
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung II –
    Am Stadtpark 20
    81243 München
    Tel.: 089 1265 2599
    E-Mail: muenchen@stif2.de
  • für die Ausbildung in Bad Aibling
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Außenstelle Abteilung II –
    Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
    83043 Bad Aibling
    Tel.: 08061 938841-742
    E-Mail: bad-aibling@stif2.de
  • für die Ausbildung in Ansbach
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung III –
    Schlesierstraße 26 + 28
    91522 Ansbach
    Tel.: 0981 97258-03
    E-Mail: Abteilung3@Staatsinstitut.de

bis 15. Februar 2026 zu senden.

  1. 9. Es besteht eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung.
  2. 10. An die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung mit der Ersten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 35