Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 346 vom 27.08.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 1b270753c2236c6273ef16666fb9affc1fb82abc2ae059dc79c7da9c28172b9f

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Ausbildung von Fachlehrkräften
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den vierjährigen Ausbildungsgängen
Werken, Kunst und Informationstechnik;
Werken, Sport und Informationstechnik;
Ernährung Gestaltung und Informationstechnik;
für Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen und
dem dreijährigen Ausbildungsgang Sport und Informationstechnik
(nicht für RS)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. August 2025, Az. IV.3-BS7040.0/5/29

1.
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen: Werken, Kunst und Informationstechnik; Werken, Sport und Informationstechnik; Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik, Sport und Informationstechnik.
1.1
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet zum Schuljahr 2026/2027 die Ausbildung zur Fachlehrkraft an Grund-, Mittel-, Real- (hier Einsatz nur für bestimmte Fächerkombinationen) und Förderschulen in den jeweils o. g. Fächerkombinationen an. Die Ausbildung erfolgt parallel in allen Fächern der genannten Fächerverbindungen. In der vierjährigen Ausbildung erfolgt nach drei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. In der dreijährigen Ausbildung erfolgt nach zwei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. Das letzte Studienjahr aller Ausbildungsgänge dient v. a. der pädagogisch-didaktischen Ausbildung. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind
  • der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
  • die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer,
  • das Bestehen eines Eignungstests.
1.3
Der Eignungstest soll über die vorhandene allgemeine und fachliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig. Die Probezeit endet zur Hälfte des ersten Ausbildungsjahres Mitte Februar.

2.
Die formlosen Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind an folgende Anschriften zu richten:
2.1
vierjährige Ausbildung in den Fächerverbindungen Werken, Kunst und Informationstechnik bzw. Werken, Sport und Informationstechnik:
  • für die Ausbildung in Augsburg
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung I –
    Henisiusstraße 1
    86152 Augsburg
    Tel.: 0821 242279-0, Fax: 0821 242279-13
    E-Mail: info@fachlehrer.org
    http://www.fachlehrer.org
  • für die Ausbildung in Bayreuth
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung V –
    Geschwister-Scholl-Platz 3
    95445 Bayreuth
    Tel.: 0921 41603, Fax: 0921 741126
    E-Mail: info@fachlehrer.de
    http://www.fachlehrer.de

Anmeldeschluss an den Abteilungen in Augsburg und Bayreuth ist der 1. November 2025.

2.2
vierjährige Ausbildung in der Fächerverbindung Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik:
  • für die Ausbildung in Ansbach
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung III –
    Schlesierstraße 26 + 28
    91522 Ansbach
    Tel.: 0981 97258-03, Fax: 0981 97258-333
    E-Mail: Abteilung3@Staatsinstitut.de

Anmeldeschluss an der Abteilung in Ansbach ist der 1. November 2025.

  • für die Ausbildung in Bad Aibling
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Außenstelle Abteilung II –
    Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
    83043 Bad Aibling
    Tel.: 08061 938841 742
    E-Mail: bad-aibling@stif2.de
  • für die Ausbildung in München
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung II –
    Am Stadtpark 20
    81243 München
    Tel.: 089 1265 2599
    E-Mail: muenchen@stif2.de

Anmeldeschluss an den Abteilungen in Bad Aibling und München ist der 23. November 2025.

2.3
dreijährige Ausbildung in der Fächerverbindung Sport und Informationstechnik:
  • für die Ausbildung in München
    an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
    – Abteilung II –
    Am Stadtpark 20
    81243 München
    Tel.: 089 1265 2599
    E-Mail: muenchen@stif2.de

Anmeldeschluss an der Abteilung in München ist der 23. November 2025.

3.
Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
4.
Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen bzw. Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
5.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauffolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 35