787-L
Änderung der Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 4. August 2025, Az. L6-7407-1/1009
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung vom 26. Juli 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 387), Az. L6-7407-1/959, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. März 2025 (BayMBl. Nr. 137), wird wie folgt geändert:
In Nr. 4.2 wird nach Spiegelstrich 2 folgender neuer Spiegelstrich eingefügt:
- „–
- Die Pflicht der Bienenhaltung kann im Falle von Vereinen durch den Verein selbst oder durch seine Mitglieder erfüllt werden.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor