2023-I
Änderung der Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik
nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 26. August 2025, Az. B4-1512-9-24
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik) vom 24. August 2016 (AllMBl. S. 1723), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 498) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.“
- 1.2
- In Anlage 5 wird in der Zeile des Kontos 2512, der darauffolgenden Zeile des Merkmals Inhalt und den Zeilen der Unterkonten 25121 und 25122 jeweils in der letzten Spalte die Angabe „C.I.2“ durch die Angabe „C.I.1“ ersetzt.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 15. September 2025 in Kraft. 2Nr. 1.2 ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2026 anzuwenden.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor