Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 367 vom 10.09.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.0-K

Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen
(SchufL-R)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. August 2025, Az. VIII.3-BS4400.28/179/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 8. August 2024 (BayMBl. Nr. 409), die durch Bekanntmachung vom 12. März 2025 (BayMBl. Nr. 127) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

3Im Schuljahr 2025/2026 ist die Durchführung der zweiten Projektwoche auch in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 zuwendungsfähig.“

1.2
In Nr. 4 wird Satz 1 wie folgt gefasst:

1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an jeweils einer oder mehreren Projektwochen teil.“

1.3
In Nr. 5.1 wird folgender Satz 5 angefügt:

5Bei Durchführung der zweiten Projektwoche in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Schuljahr 2025/2026 erhöht sich die maximale Förderhöhe nicht.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. September 2025 in Kraft.

Michael Rißmann

Ministerialdirigent