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Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen
(SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. August 2025, Az. VIII.3-BS4400.28/179/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 8. August 2024 (BayMBl. Nr. 409), die durch Bekanntmachung vom 12. März 2025 (BayMBl. Nr. 127) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Im Schuljahr 2025/2026 ist die Durchführung der zweiten Projektwoche auch in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 zuwendungsfähig.“
- 1.2
- In Nr. 4 wird Satz 1 wie folgt gefasst:
„1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an jeweils einer oder mehreren Projektwochen teil.“
- 1.3
- In Nr. 5.1 wird folgender Satz 5 angefügt:
„5Bei Durchführung der zweiten Projektwoche in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Schuljahr 2025/2026 erhöht sich die maximale Förderhöhe nicht.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 15. September 2025 in Kraft.
Michael Rißmann
Ministerialdirigent