Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 370 vom 10.09.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für
Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung Februar 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 28. August 2025, Az. 48-4342.22-2-6-6

Regierungen
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion

nachrichtlich

Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag

1.Allgemeines

1Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING) wurden in einigen Teilen fortgeschrieben. 2Die neuen TL/TP-ING mit der Ausgabe Februar 2025 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe März 2021. 3Zudem wurden Regelungen und Übergangsfristen zur TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, erlassen.

2.Anwendung

2.1
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2021, wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (jetzt BMV) mit ARS Nr. 22/2021 vom 20. Oktober 2021 (Az. StB 24/7192.70/32-3583435) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
  • 7-1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn mit folgender TL beziehungsweise TP:
TL BEL-B, Teil 1 Technische Lieferbedingungen für die Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton
TP BEL-B, Teil 1 Technische Prüfvorschriften für die Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton

3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 22/2021 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe März 2021 vorliegen.

2.2
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Januar 2022, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 13/2022 vom 1. Juni 2022 (Az. StB 24/7192.70/32-3677373) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
  • 6-6 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer mit folgender TL beziehungsweise TP
  • TL/TP FÜ Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer von Straßen- und Wegbrücken

3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 13/2022 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Oktober 2021 vorliegen.

2.3
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 09/2025 vom 13. März 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3954889) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
  • 4-3 Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP KOR-Stahlbauten)

3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 09/2025 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Januar 2022 vorliegen.

2.4
1Die Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022 (ARS 13/2022 vom 1. Juni 2022 – StB 24/7192.70/32-3677373) für bereits eingeführte und in nach TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) gelistete Bauprodukte und Systeme, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 02/2025 vom 17. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3857174) bekannt gegeben. 2Die einzelnen Regelungen und Übergangsfristen sind in der TL BEL-FÜ im ARS Nr. 02/2025 dargestellt.
2.5
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, sowie die TL BEL-FÜ, Ausgabe Februar 2025, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Die Festlegungen im ARS Nr. 02/2025 und 09/2025 sind zu beachten.

3.Ergänzende Festlegungen

1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der TL/TP-ING sowie der TL BEL-FÜ maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING und der TL BEL-FÜ in geeigneter Weise zu archivieren.

4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

4.1
Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2025 in Kraft.
4.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) wird mit Ablauf des 9. September 2025 aufgehoben.

5.Bezugsmöglichkeiten

5.1
Die ARS Nr. 22/2021, Nr. 13/2022, Nr. 02/2025 und Nr. 09/2025 werden auf der Internetseite des BMV (www.bmv.de/ars) sowie auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.
5.2
1Die Bereitstellung der TL/TP-ING und die Bereitstellung der Regelungen zur TL BEL-FÜ erfolgen ausschließlich digital über das Internet. 2Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (Publikationen / Regelwerke / Ingenieurbauwerke / Baudurchführung / TL/TP-ING).
5.3
1Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon die Abschnitte der TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 2Dies betrifft folgende Abschnitte der TL/TP-ING:
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 1 TL und TP BEL-B 1
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 1 TL und TP BEL-EP
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 2 TL und TP BEL-B 2
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 3 TL und TP BEL-B 3
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 4 TL und TP BEL-ST
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 5 TL und TP RHD-ST
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 7 TL und TP BEL-FÜ
TL/TP-ING Teil 7 Abschnitt 4 TL/TP TTT

3Diese können über www.fgsv.de kostenpflichtig heruntergeladen werden.

Thomas Gloßner

Ministerialdirektor