913-B
Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für
Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung Februar 2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 28. August 2025, Az. 48-4342.22-2-6-6
Regierungen
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.Allgemeines
1Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING) wurden in einigen Teilen fortgeschrieben. 2Die neuen TL/TP-ING mit der Ausgabe Februar 2025 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe März 2021. 3Zudem wurden Regelungen und Übergangsfristen zur TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, erlassen.
2.Anwendung
- 2.1
- 1Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2021, wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (jetzt BMV) mit ARS Nr. 22/2021 vom 20. Oktober 2021 (Az. StB 24/7192.70/32-3583435) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
- 7-1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn mit folgender TL beziehungsweise TP:
TL BEL-B, Teil 1 | Technische Lieferbedingungen für die Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton |
TP BEL-B, Teil 1 | Technische Prüfvorschriften für die Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton |
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 22/2021 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe März 2021 vorliegen.
- 2.2
- 1Die TL/TP-ING, Ausgabe Januar 2022, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 13/2022 vom 1. Juni 2022 (Az. StB 24/7192.70/32-3677373) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
- 6-6 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer mit folgender TL beziehungsweise TP
- TL/TP FÜ Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer von Straßen- und Wegbrücken
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 13/2022 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Oktober 2021 vorliegen.
- 2.3
- 1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 09/2025 vom 13. März 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3954889) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
- 4-3 Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP KOR-Stahlbauten)
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 09/2025 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Januar 2022 vorliegen.
- 2.4
- 1Die Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022 (ARS 13/2022 vom 1. Juni 2022 – StB 24/7192.70/32-3677373) für bereits eingeführte und in nach TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) gelistete Bauprodukte und Systeme, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 02/2025 vom 17. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3857174) bekannt gegeben. 2Die einzelnen Regelungen und Übergangsfristen sind in der TL BEL-FÜ im ARS Nr. 02/2025 dargestellt.
- 2.5
- 1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, sowie die TL BEL-FÜ, Ausgabe Februar 2025, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Die Festlegungen im ARS Nr. 02/2025 und 09/2025 sind zu beachten.
3.Ergänzende Festlegungen
1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der TL/TP-ING sowie der TL BEL-FÜ maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING und der TL BEL-FÜ in geeigneter Weise zu archivieren.
4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 4.1
- Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2025 in Kraft.
- 4.2
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) wird mit Ablauf des 9. September 2025 aufgehoben.
5.Bezugsmöglichkeiten
- 5.1
- Die ARS Nr. 22/2021, Nr. 13/2022, Nr. 02/2025 und Nr. 09/2025 werden auf der Internetseite des BMV (www.bmv.de/ars) sowie auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.
- 5.2
- 1Die Bereitstellung der TL/TP-ING und die Bereitstellung der Regelungen zur TL BEL-FÜ erfolgen ausschließlich digital über das Internet. 2Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (Publikationen / Regelwerke / Ingenieurbauwerke / Baudurchführung / TL/TP-ING).
- 5.3
- 1Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon die Abschnitte der TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 2Dies betrifft folgende Abschnitte der TL/TP-ING:
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 1 | TL und TP BEL-B 1 |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 1 | TL und TP BEL-EP |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 2 | TL und TP BEL-B 2 |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 3 | TL und TP BEL-B 3 |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 4 | TL und TP BEL-ST |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 5 | TL und TP RHD-ST |
TL/TP-ING Teil 6 Abschnitt 7 | TL und TP BEL-FÜ |
TL/TP-ING Teil 7 Abschnitt 4 | TL/TP TTT |
3Diese können über www.fgsv.de kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Thomas Gloßner
Ministerialdirektor