Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. August 2025, Az. VII.7-BP9001.1-6/72/11
Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (m/w/d) in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Holzkirchen, Staatliche Fachoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung
- Organisation der Klasseneinteilungen, Aufsichtspläne und Raumeinteilungen
- Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen
- Mitkoordination externer Prüfungsschulen
- Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen
- Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mit Hilfe der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme, Datenbanken und Portale (z. B. Untis, WebUntis, ASV, Infoportal)
- Zuständigkeit für die Implementierung von ASV
- Mitarbeit beim Notenmanagement zu Zeugnisterminen und bei der Zeugniserstellung
- Koordination und Organisation von schulinternen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Klassenelternabende, Info-Veranstaltungen, Zeugnisfeier etc.)
- Betreuung des Schülerfahrtenprogramms, insbesondere Erasmus+
Vorausgesetzt werden:
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themengebiete schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Freude, in einem Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen: Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar.
Weiterhin erwünscht sind:
- fundierte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit den erforderlichen IT-Programmen (u. a. Untis)
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an einer Beruflichen Oberschule und jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin/der künftige Funktionsinhaber am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei der/dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. der/dem für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die zuständige Ministerialbeauftragte/den zuständigen Ministerialbeauftragten weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
- b)von der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten, in deren/dessen Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin