2038.3.11-G
Änderung der Förderrichtlinie Teilhabe und Demenz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 29. August 2025, Az. 42-G8300-2019/1438-127
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) vom 17. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 51) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird nach der Angabe „Demenzfonds“ die Angabe „sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises“ eingefügt.
- 1.2
- Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 2 wird nach der Angabe „Demenzfonds“ die Angabe „und des Bayerischen Demenzpreises“ eingefügt.
- 1.2.2
- In Satz 6 wird nach der Angabe „Auszeichnungen“ die Angabe „des Bayerischen Demenzfonds und des Bayerischen Demenzpreises“ eingefügt.
- 1.3
- Der Nr. 1 wird folgende Überschrift vorangestellt:
„Teil 1
Bayerischer Demenzfonds“.
- 1.4
- Der Nr. 1.6.2 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Abweichend von VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit der positiven Beschlussfassung des Expertengremiums nach Nr. 4.2.2 zugelassen; die Mitteilung an den Zuwendungsempfänger muss die Hinweise entsprechend VV Nr. 1.3.3 Satz 5 zu Art. 44 BayHO enthalten.“
- 1.5
- In Nr. 1.6.3 Satz 2 wird die Angabe „und Pflege“ durch die Angabe „ , Pflege und Prävention“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Bewilligungsbehörde prüft die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Vorgaben.“
- 1.7
- Nach Nr. 5.2 wird folgender Teil 2 eingefügt:
„Teil 2
Bayerischer Demenzpreis
- 6.
- Zielsetzung, Grundlagen
- 6.1
- Zielsetzung
1Mit dem Bayerischen Demenzpreis werden herausragende Projekte ausgezeichnet, die insbesondere eine der folgenden Zielsetzungen verfolgen:
- Bewusstseinswandel in der Gesellschaft im Umgang mit dem Thema Demenz,
- Verbesserung der Lebensbedingungen und der Lebensqualität für Menschen mit Demenz sowie ihrer An- und Zugehörigen,
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Betroffene sowie An- und Zugehörige.
2Die Auszeichnung soll innovative Projekte würdigen und das Bewusstsein der Bevölkerung für das Thema Demenz weiter voranbringen.
- 6.2
- Umsetzung der Projekte
Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in Bayern seit mindestens sechs Monaten erfolgreich umgesetzt werden.
- 7.
- Bekanntgabe, Aushändigung
- 7.1
- Bekanntgabe
Das StMGP gibt die Preisträgerinnen und Preisträger bekannt.
- 7.2
- Aushändigung
Der Bayerische Demenzpreis wird im Rhythmus von zwei Jahren im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen.
- 8.
- Preis
- 8.1
- Urkunde und Geldprämie
Der Bayerische Demenzpreis besteht aus einer Urkunde und einer Geldprämie.
- 8.2
- Höhe und Zweckbindung
1Vergeben werden bis zu drei Geldpreise, 5 000 Euro für den ersten Platz, 3 000 Euro für den zweiten Platz, 1 000 Euro für den dritten Platz, mit Zweckbindung zugunsten von Aktivitäten mit der in Nr. 6.1 genannten Zielsetzung. 2Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury festgestellt.
- 8.3
- Anerkennungen
1Darüber hinaus können für weitere herausragende Projekte bis zu drei „Anerkennungen“ ausgesprochen werden (ohne Geldprämie). 2Diese werden ebenfalls von der unabhängigen Jury festgestellt.
- 9.
- Auszeichnungswürdige Projekte
1Ausgezeichnet werden können bereits realisierte Projekte, die der Zielsetzung in Nr. 6.1 entsprechen und Vorbildcharakter aufweisen. 2Nicht ausgezeichnet werden Maßnahmen, die nur einer individuellen an Demenz erkrankten Person zugutekommen (zum Beispiel Einzelpflege, Einzelbetreuung) oder zum Zeitpunkt der Bewerbung vom StMGP als Modellprojekt oder Studie gefördert werden.
- 10.
- Bewerbungsverfahren
- 10.1
- Formular
1Das Bewerbungsformular steht im Internet auf den Seiten des LfP zum Download zur Verfügung. 2Die Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail unter Verwendung dieses Formulars im PDF-Format an die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises beim LfP zu richten. 3Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Informationen zum Projekt mit einer weiteren PDF-Datei mit maximal einer Seite eingereicht werden.
- 10.2
- Frist
1Die jeweilige Bewerbungsfrist wird auf der Internetseite des LfP bekannt gegeben. 2Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- 10.3
- Bewerber
Für die Preisverleihung können sich Verbände, Vereine, Kommunen, Schulen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen bewerben.
- 11.
- EU-Beihilferecht
Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises prüft die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Vorgaben.
- 12.
- Jury
- 12.1
- Zusammensetzung
Die Jury besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, ihre Zahl soll sechs nicht überschreiten.
- 12.2
- Amtszeit
1Die Mitglieder der Jury werden vom StMGP jeweils für eine zweijährige Amtszeit berufen. 2Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig.
- 12.3
- Unabhängigkeit
1Die Mitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. 2Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 3Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises legt dem StMGP ein Ergebnisprotokoll vor.
- 12.4
- Verschwiegenheit
1Die Mitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. 2Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. 3Den Jurymitgliedern wird für die Juryberatungen sowie die Veranstaltung zur Verleihung des Preises auf Antrag eine Erstattung von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) gewährt.
- 12.5
- Externe Fachleute
Die Jury kann zur Beurteilung der Preiswürdigkeit externe Fachleute hinzuziehen.
- 12.6
- Beschlussfassung
1Die Jury beschließt mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2Jedes Jurymitglied hat eine Stimme. 3Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Jurymitglieds.
- 12.7
- Vorsitz
Den Vorsitz der Jury hat das StMGP.
- 13.
- Geschäftsstelle
1Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises ist beim LfP angesiedelt. 2Das LfP ist für die Organisation des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zuständig.
- 14.
- Zweifelsfragen, Ausnahmen
- 14.1
- Zweifelsfragen
In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung von Teil 2 dieser Richtlinie entscheidet das StMGP.
- 14.2
- Ausnahmen
Das StMGP kann Ausnahmen von den Bestimmungen zu Teil 2 dieser Richtlinie zulassen.“
- 1.8
- Nach Nr. 14.2 wird folgende Überschrift eingefügt:
„Teil 3
Schlussbestimmungen“.
- 1.9
- Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 15 und die Angabe „31. Dezember 2025“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2028“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka
Ministerialdirektor