2210.4-WK
Änderung der Bekanntmachung über die Verleihung des Promotionsrechts für
forschungsstarke Bereiche an bayerischen Hochschulen für angewandte
Wissenschaften und Technischen Hochschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 17. September 2025, Az. U-H3446/6/375
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Verleihung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen vom 31. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 547), die durch Bekanntmachung vom 10. August 2024 (BayMBl. Nr. 438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Nr. 1.2 wird folgende Nr. 1.3 angefügt.
- „1.3
- 1Die Ausschreibung zur dritten Antragsrunde wurde den antragsberechtigten Hochschulen per Ministerschreiben vom 25. Oktober 2024, Az. H-H3446/6/277 übermittelt.
2Mit Schreiben des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 14. Juli 2025, Az. H-H3446/6/339-342 wurde für folgende Promotionszentren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen ein Promotionsrecht verliehen:
- Katholische Stiftungshochschule München (mit Evangelischer Hochschule Nürnberg) – Menschenorientierte Forschung für innovative Versorgung und Teilhabe (PromZen MeVuT)
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München – Integrierte Mobilität
- Technische Hochschule Deggendorf (mit Technischer Hochschule Rosenheim) – Promoting Research and Innovation for Sustainable Multidisciplinary Approaches in Health (PRISMA Health)
- Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt – Lebenswelten im Wandel – sozial- und gesundheitswissenschaftliche Perspektiven (LiWa)“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin