Beschleunigungsgebiete für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Oberösterreich
SUP, RED-III-Beschleunigungsgebiete in Oberösterreich;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 25. September 2025, Az. 73-8571/47
Das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat Deutschland an der geplanten Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Oberösterreich beteiligt.
Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes werden der Planentwurf und der Umweltbericht in der Zeit vom 16. Oktober 2025 bis 14. November 2025 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei den höheren Landesplanungsbehörden der Regierung von Oberbayern (Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 5418) sowie der Regierung von Niederbayern (Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Raum E 11 G, Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 0871/808-1350) ausgelegt.
Auch sind die o. g. Unterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite der Landesentwicklung Bayern (Landesentwicklungsprogramm – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 14. November 2025. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor