Stellenausschreibung der Schulleitung (m/w/d)
am Maria-Ward-Gymnasium Altötting der Maria-Ward-Schulstiftung Passau
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
vom 30. September 2025, Az. VI.6-BO5400.A1.0002/12/4
Am Maria-Ward-Gymnasium Altötting der Maria-Ward-Schulstiftung Passau wird zum 1. August 2026, die Stelle des/der
Schulleiters/Schulleiterin (m/w/d)
neu besetzt.
Die Maria-Ward-Schulstiftung Passau verantwortet an sechs Schulen in Ober- und Niederbayern den Erziehungs- und Bildungsauftrag im Selbstverständnis von Maria Ward, der Begründerin der Congregatio Jesu, vormals der Englischen Fräulein.
Die Schulen zielen auf die werteorientierte und ganzheitliche Persönlichkeitsbildung auch über die Fächergrenzen hinweg. Die damit verbundene Gestaltung von Werteerziehung und Pädagogik in zeitgemäßer Form gehört zum Grundauftrag unserer Schulen und zur Aufgabe aller Personen in Verantwortung. Die Förderung von Mädchen und jungen Frauen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen.
Die Maria-Ward-Schulstiftung Passau sucht eine Führungspersönlichkeit,
- die im Sinn der Ordensgründerin Maria Ward gemeinsam mit dem Träger und der Schulfamilie aktiv Veränderungsbedarfe wahrnimmt und deren Gestaltung angeht bzw. sich in bestehende Veränderungsprozesse einbringt,
- die für innovative Lehr- und Lernformen, auch über Fächergrenzen hinweg, aufgeschlossen ist und diese aktiv fördert und begleitet,
- die Freude an der kreativen und verständigungsorientierten Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprofils hat,
- die vertrauensvoll und loyal mit dem Schulträger und der gesamten Schulfamilie zusammenarbeitet.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD).
Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet.
Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 des staatlichen Gymnasialdienstes auf Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich.
Zur Bewerbung sind auch Führungskräfte aus anderen Berufsfeldern als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den privaten Schuldienst aufgefordert, sofern eine universitäre Hochschulbildung und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, aufgrund derer eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung für das Gymnasium (Jahrgangsstufen 5 bis 13) erteilt wird, und sie über eine langjährige Unterrichtserfahrung an einem Gymnasium einschließlich Vorbereitung und Abnahme der Abiturprüfungen verfügen.
Die Maria-Ward-Schulstiftung Passau begrüßt ausdrücklich die Bewerbungen von Frauen in Verbundenheit mit ihrer Ordensgründerin Maria Ward als weiblicher Führungskraft in ihrem persönlichen Einsatz für die Bildung von Mädchen und jungen Frauen.
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung, die die Qualifikationskriterien erfüllen, sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Vorsitzenden des Vorstands der Maria-Ward-Schulstiftung Passau, Frau PD Dr. Ulrike Senger (E-Mail: senger@mws-passau.de).
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, akademische und tätigkeitsbezogene Zeugnisse) via E-Mail (gf-vorstand@mws-passau.de) bis zum 19. Dezember 2025 ein.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor