Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 421 vom 15.10.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2160-A, 2162-A

2160-A, 2162-A

Änderung der Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
und Aufhebung der Bekanntmachung zur Förderung von Maßnahmen der
Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit (Jugendgerichtshilfe) und Gewalt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 30. September 2025, Az. S5/1100.02-1/1

  1. 1. In Nr. 6.3 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung vom 28. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 655) wird die Angabe „aktuelle schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten“ durch die Angabe „aktuelle Einwilligung der Sorgeberechtigten in Textform“ ersetzt.
  2. 2. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit (Jugendgerichtshilfe) und Gewalt vom 20. September 1996 (AllMBl. S. 690) wird aufgehoben.
  3. 3. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2025 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor