Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 24. September 2025
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3 006 060 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 343 010 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
| (1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 612 800 € festgesetzt. | ||
| (2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 806 400 €. | |
| Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
| Bezirk Niederbayern | 322 560 € | ||
| Bezirk Oberpfalz | 322 560 € | ||
| Landkreis Regensburg | 96 768 € | ||
| Stadt Regensburg | 32 256 € | ||
| Gemeinde Alteglofsheim | 32 256 € | 806 400 € | |
| 1 612 800 € | |||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende