Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 436 vom 29.10.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2026

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Oktober 2025, Az. VIII.7-BK7200.0/3/10

Die TUM School of Medicine and Health – Department Health and Sport Sciences der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 18. März bis 26. März 2026 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im Freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Februar 2021 (GVBl. S. 51) geändert worden ist, durch.

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten bitte ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 18. Februar 2026 (Posteingang) an die TUM School of Medicine and Health – Department Health and Sport Sciences der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, TUM Campus im Olympiapark, Am Olympiacampus 11, 80809 München.

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. 1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
  2. 2. amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;
  3. 3. ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
  4. 4. ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;
  5. 5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 BayAPOFspl;
  6. 6. Nachweis über wettkämpferische Betätigung – Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
  7. 7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.

Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 400,00 € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.

Bankverbindung: Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: „bylademm“
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:    Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2026
PK-Nr.: 0007.0129.7176

(Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2026“ anzugeben.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 44