Verleihung des Bayerischen Staatspreises für Theaterarbeit
an den bayerischen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Oktober 2025, Az. VIII.4-BS4434.0/53/32
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verleiht an Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen, an Gymnasien sowie an berufliche Schulen, welche die Theaterarbeit besonders nachhaltig und mit außergewöhnlichem Erfolg etabliert haben, den Staatspreis für Theaterarbeit an den bayerischen Schulen.
- 1. Grundsätzlich wird der Staatspreis alle zwei Schuljahre an drei Schularten verliehen (rollierendes Prinzip):
- Schuljahr 2026/2027: Gymnasium, Förderschule sowie Grundschule
- Schuljahr 2028/2029: Mittelschule, Realschule sowie Berufliche Schulen
Pro Schulart werden zwei Schulen ausgezeichnet.
- 2. Bewerbung
Bewerben können sich Schulen, die sich seit längerer Zeit durch eine kontinuierliche und intensive Theaterarbeit auszeichnen und diese besonders nachhaltig mit außergewöhnlichem Erfolg etabliert haben. Kriterien sind insbesondere z. B.
- kontinuierlicher Aufbau vielfältiger Theaterarbeit wie beispielsweise Theaterklassen, Theater im offenen oder gebundenen Ganztag, Arbeitsgemeinschaften bzw. Wahlunterricht, Profilangebote über die Jahrgangsstufen hinweg (Theater in allen Jahrgangsstufen),
- Integration szenischer und theatraler Ansätze auch in den Unterricht,
- regelmäßige Präsentationen in verschiedenen Formaten,
- Sichtbarmachen der Theaterarbeit in der Öffentlichkeit,
- Einsatz fundiert ausgebildeter bzw. fortgebildeter Theaterlehrkräfte,
- Projektentwicklung im Ensemble (partizipative Arbeitsweise),
- Kooperationen mit außerschulischen Partnern aus dem Theaterbereich,
- regelmäßige Teilhabe am Theaterleben vor Ort bzw. in der Region.
Für die Bewerbung ist beim StMUK, Referat VIII.4, bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres ein Portfolio einzureichen, in dem
- mit Texten und Bildern die langjährige Theaterarbeit der Schule vorgestellt wird sowie
- mit einem oder mehreren Videoclips mit einer Gesamtlänge von maximal zehn Minuten theatrale Projekte vorgestellt werden.
Die Schulen werden rechtzeitig über ein KMS auf den Staatspreis aufmerksam gemacht. Entsprechende Hinweise zum Datenschutz finden sich im jeweiligen KMS.
Die Bewerbungen sind an das Staatsministerium, Referat VIII.4, Ministerialrätin Birgit Huber, zu richten.
- 3. Jury
Die Fachjury setzt sich zusammen aus Theaterpädagoginnen und Theaterpädagogen der Staatstheater, Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Fachverbände für Theater an Schulen, des Staatsministeriums sowie der/des Landesbeauftragten für Theater und Film an den bayerischen Schulen. Sie wählt pro Schulart bis zu zwei Preisträger aus. Die Mitglieder der Jury werden vom StMUK für die Dauer eines Schuljahres berufen. Den Vorsitz der Jury hat eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ohne Stimmberechtigung.
- 4. Preis
Die Auszeichnung besteht jeweils aus einer Urkunde und einem Gutschein für theaterpädagogische Workshops in Höhe von 1 000 €.
- 5. Preisverleihung
Eine alle zwei Jahre stattfindende Preisverleihung ist beabsichtigt.
- 6. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Mit Ablauf des 30. November 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Staatspreis für Theaterarbeit vom 30. November 2022 (BayMBl. Nr. 703) außer Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45