Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 454 vom 05.11.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

3031-J
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Notare, Rechtsanwälte, sonstige Rechtsberatung und Beurkundung
  • Notare

3031-J

Änderung der Notarbekanntmachung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 16. Oktober 2025, Az. A4 - 3830a - IV - 794/2024

1.
Die Notarbekanntmachung (NotBek) vom 25. Januar 2001 (JMBl. S. 32), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. März 2025 (BayMBl. Nr. 151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Anlage 7 (Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DoNot)) wird wie folgt geändert:
1.1.1
In § 7 Abs. 2 Nr. 5 wird die Angabe „Nummer 5“ durch die Angabe „Nummer 6“ ersetzt.
1.1.2
Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt:

§ 14a
Elektronische Urkunden

Auf elektronischen Urkunden kann eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels abgebildet werden. In diesem Fall ist bei der grafischen Wiedergabe des Amtssiegels darauf hinzuweisen, dass allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars maßgeblich ist.“

1.2
In Anlage 7a (Muster 1 (zu § 7)) werden in der Anmerkung **) die Angabe „Nummer 5“ durch die Angabe „Nummer 6“ und in der Anmerkung ***) die Angabe „Nummer 4“ durch die Angabe „Nummer 5“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor