911-L
Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung über den Vollzug des
Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Verordnung über die
Straßen- und Bestandsverzeichnisse im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 16. Juli 2025, Az. 22-4302.3-2-2 und Az. F4-7803-1/28
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung vom 22. Januar 2014 (AllMBl. 2014 S. 145) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Titel wird wie folgt geändert:
Die Angabe „und der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse“ wird gestrichen.
- 1.2
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958)“ wird durch die Angabe „§ 1 Abs. 101 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Die Angabe „in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und d, Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse – StrBestV – (BayRS 91-1-1-I)“ wird gestrichen.
- 1.3.2
- Die Angabe „und Forsten“ wird durch die Angabe „, Forsten und Tourismus“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 7 wird die Angabe „inneren Verwaltung“ durch die Angabe „Staatsbauverwaltung“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
|
Dr. Thomas Gruber Ministerialdirektor |
Hubert Bittlmayer Ministerialdirektor |