2174-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze
sowie zur
Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 17. Oktober 2025, Az. VI4/6865.01-1/99
- 1. In Nr. 8.3 Satz 4 und Nr. 12 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 323), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. September 2024 (BayMBl. Nr. 437) geändert worden ist, wird die Angabe „2025“ jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor