2174-A
Änderung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern,
Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 17. Oktober 2025, Az. VI4/6865-1/227
- 1. In Nr. 10 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern vom 24. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 164), die durch Bekanntmachung vom 29. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 306) geändert worden ist, wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor