Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 467 vom 12.11.2025

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

319-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zwischenstaatliche Rechtshilfe

319-J

Änderung der Bekanntmachung über die
Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen
sowie Befreiung von der Legalisation

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 20. Oktober 2025, Az. D2 - 9101 - I - 12321/2025

1.
Die Bekanntmachung über die Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3.7 wird die Angabe „1401“ durch die Angabe „1501“ ersetzt.
1.2
Der Anhang wird wie folgt geändert:
1.2.1
Bei „Bangladesch“ wird in Spalte 3 ein Absatz und die Angabe „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
1.2.2
Bei „Kirgisistan“ wird in Spalte 2 die Angabe „Legalisation“ durch die Angabe „Apostille“ ersetzt und in Spalte 3 die Angabe „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
1.2.3
Bei „Ruanda“ wird in Spalte 3 ein Absatz und die Angabe „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
1.2.4
Bei „San Marino“ wird in Spalte 3 die Angabe „Weiterhin: Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor