Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2026/2027;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Diplom- oder Masterabschluss
an einer Universität der Fachrichtungen Bautechnik,
Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. November 2025, Az. VII.2-BS9008.0/69/1
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden auch besonders gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit einem universitären Diplom- oder Masterabschluss der o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zum am 15. September 2026 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Zulassungsvoraussetzungen sind u. a. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Diplom- oder Masterprüfung nach 2018 abgelegt und mit mindestens guter Abschlussnote bestanden haben.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, den 16. Januar 2026, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Diplom- oder Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records), Nachweise über eine Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Sondermaßnahmen an beruflichen Schulen findet im Dezember 2025 statt. Weitere Informationen hierzu sind unter www.studien-seminar.de sowie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.lehrer-werden.bayern/
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten und der einschlägigen Berufserfahrung. Das Staatsministerium entscheidet in der Regel bis Anfang April 2026 über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
Stanz. Nr. 48