Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2026/2027;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Masterabschluss
an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule)
der Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. November 2025, Az. VII.2-BS9008.0/69/2
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit einem Masterabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in den o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zum am 15. September 2026 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Zulassungsvoraussetzungen sind eine mindestens gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Masterprüfung nach 2018 abgelegt haben. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplomabschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, den 16. Januar 2026, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records), Nachweise über eine Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Sondermaßnahmen an beruflichen Schulen findet im Dezember 2025 statt. Weitere Informationen hierzu sind unter www.studien-seminar.de sowie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.lehrer-werden.bayern/
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten und der einschlägigen Berufserfahrung. Das Staatsministerium entscheidet in der Regel bis Anfang April 2026 über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 48