310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 11. November 2025, Az. D1 - 1500 - I - 15100/2024
- 1.
- Nr. 1.123.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Oktober 2025 (BayMBl. Nr. 433) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- 1.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Satz 1 gilt nicht für Bußgeldverfahren, die gemäß Nr. 1.78.9 Satz 2 beim Amtsgericht Viechtach nicht elektronisch zu führen sind.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor