360-J
Änderung der Bekanntmachung über die Neufassung der Kostenverfügung
(KostVfg) und der Ergänzungsbestimmung zur KostVfg (ErgKostVfg)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 31. Oktober 2025, Az. B2 - 5600 E - VI - 6260/2025
- 1.
- Teil 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg) vom 9. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 521, 530), die durch Bekanntmachung vom 30. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 18) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 12 wird die Angabe „25 000“ durch die Angabe „10 000“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 20.1.2 wird die Angabe „§ 12 Abs. 1 und 3 bis 6“ durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 und 3 bis 7“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent