Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 495 vom 03.12.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7011-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Organisation der gewerblichen Wirtschaft
  • Handwerk

7011-W

Änderung der Richtlinien zur Durchführung des
Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im
Bereich der Handwerkswirtschaft „Handwerk Innovativ“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 25. November 2025, Az. 32-4523/1/34

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft „Handwerk Innovativ“ vom 18. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 11), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. November 2022 (BayMBl. Nr. 702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Satz 2 wird die Angabe „Handwerkbetrieben“ durch die Angabe „Handwerksbetrieben“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2 Satz 6 wird die Angabe „einschließlich der Errichtung von Einrichtungen zur praktischen Demonstration des Einsatzes neuer Technologien im handwerklichen Leistungserstellungsprozess (Demonstrationszentren)“ gestrichen.
1.3
In Nr. 4.1 Satz 2 wird die Angabe „FEl-Unionsrahmen“ durch die Angabe „FEI-Unionsrahmen“ ersetzt.
1.4
In Nr. 4.2 Satz 2 wird die Angabe „zugordnet“ durch die Angabe „zugeordnet“ ersetzt.
1.5
In Nr. 5.5 Satz 2 wird vor der Angabe „100“ die Angabe „bis zu“ eingefügt.
1.6
In Nr. 7.3 Satz 1 wird die Angabe „Antragssteller“ durch die Angabe „Antragsteller“ ersetzt.
1.7
In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
2.
Die Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin