Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 500 vom 03.12.2025

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2026
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 18. November 2025, Az. 26-P 3532-3/18

1In der Zeit vom 16. bis 24. April 2026 findet die Zwischenprüfung 2026 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2025 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2025 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 24. Juli 2026 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen nach §§ 13 bis 24 und 61 bis 67 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1909).

4Zur Durchführung der Zwischenprüfung 2026 wird Folgendes bestimmt:

Zu § 21

5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 12. Januar 2026 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Zu § 67

7Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor