2126.8.2-G
Änderung des 51. Jahreskrankenhausbauprogramms 2025 des Freistaates Bayern
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie der Finanzen und für Heimat
vom 25. November 2025, Az. 22c-K9342-2024/2-33 und 62-FV 6800.10-1/75
§ 1
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie der Finanzen und für Heimat über das 51. Jahreskrankenhausbauprogramm 2025 des Freistaates Bayern vom 18. Juli 2025 (BayMBl. Nr. 316, StAnz. Nr. 33) wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 7 wird die Angabe „28. November“ durch die Angabe „10. Dezember“ ersetzt.
- 2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 4. Dezember 2025 in Kraft.
| Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat |
Dr. Rainer Hutka Ministerialdirektor |
Harald Hübner Ministerialdirektor |