Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 517 vom 10.12.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

kolleg24/Lehrgang 24

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. November 2025, Az. VII.6-BO9230.0/37/3

Das kolleg24 ist eine Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, digitaler Lehr- und Lernformate und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.

Das kolleg24 – Lehrgang 24 – beginnt im September 2026. Die Lerninhalte stehen auf digitalen Plattformen wie zum Beispiel der ARD Mediathek und in der Bayern Cloud Schule zur Verfügung. Der Lehrgang dauert bis Juli 2028. Zeugnisdatum ist der 1. Juli 2028.

Die Aufnahme in den Kollegtag des kolleg24 richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ergänzungsprüfung (APE) vom 7. August 2025 (GVBl. S. 443; BayRS 2236-6-1-7-K) in der jeweils gültigen Fassung.

Zur Teilnahme am kolleg24 wird zugelassen, wer

a)
einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG erlangt hat und
b)
als berufliche Vorbildung eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, eine mindestens zweijährige abgeschlossene schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung, eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung nachweist oder bereits Berufserfahrung hat, wenn zu erwarten ist, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am Ende des Lehrgangs über eine vierjährige Berufserfahrung verfügen wird.

Zur Teilnahme am kolleg24 werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.

Zur Teilnahme am kolleg24 wird ferner zugelassen, wer

a)
die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Februar bis Juli 2026 angeboten wird, und dem ersten Halbjahr die Eignung für die weitere Teilnahme am kolleg24 durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist,
b)
Studierende oder Studierender oder Schülerin oder Schüler einer der in § 2 Nr. 1 und 2 (APE) genannten Schulen ist oder war und die Fächer Mathematik oder Englisch aufgrund eines fehlenden Angebots nicht besuchen konnte.

Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung soll der gewählten Ausbildungsrichtung des kolleg24 entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts oder der Pflege eines Angehörigen erworben werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 können auch nur in einem oder mehreren Pflichtfächern teilnehmen, um Einzelzertifikate zu erwerben, sofern die organisatorischen und personellen Belange dem nicht entgegenstehen. Voraussetzung für den Erwerb von Einzelzertifikaten ist die erfolgreiche Teilnahme am kolleg24 in den jeweiligen Pflichtfächern.

Die Anmeldung zum Kollegtag erfolgt elektronisch an die kolleg24-Geschäftsstelle des Bayerischen Rundfunks unter dem Link
https://www.ardalpha.de/lernen/telekolleg/infos-anmeldung/anmeldung/index.html und muss spätestens bis zum Beginn des Vorkurses oder des ersten Halbjahres erfolgen.

Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationen zum kolleg24 können im Internet unter
https://www.ardalpha.de/lernen/telekolleg/index.html abgerufen werden.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 50