220-WK
Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die Gewährung eines
fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung
des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler
sowie Angehörigen kulturnaher Berufe
(Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler
sowie Angehörige kulturnaher Berufe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 24. November 2025, Az. K.1-K1206.0/3/264
- 1. In Nr. 9.1 Satz 3 und Nr. 14 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe (Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe) vom 8. März 2023 (BayMBl. Nr. 127), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2024 (BayMBl. Nr. 560) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 in Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin