Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 524 vom 10.12.2025

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Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

2032.4-B
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Dienstreisen, Reisekosten

2032.4-B

Änderung über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen
Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 30. Oktober 2025, Az. Z2-0561-1-9

  1. 1. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind, vom 25. Juni 2001 (AllMBl. S. 264), geändert durch Bekanntmachung vom 10. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 287), wird wie folgt geändert:

Nr. 5 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Pauschvergütung ist monatlich schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Abrechnungsstelle für Reisekosten zu beantragen. Die Regelungen zur Ausschlussfrist (Art. 3 Abs. 5 BayRKG) finden Anwendung.“

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 10. Dezember 2025 in Kraft.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor