2126.0-G
Änderung der Medizinstipendienrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 21. November 2025, Az. 31b-G8060-2017/13-327
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Medizinstipendienrichtlinie (MedStipR) vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 958), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BayMBl. Nr. 461) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Vorbemerkung wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“
- 1.2
- In Nr. 4 Buchst. a wird die Angabe „dritten Studienjahr“ durch die Angabe „fünften Fachsemester“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5.4 wird wie folgt gefasst:
- „5.4
- Dauer der Zuwendung
1Das Stipendium kann nur ein einziges Mal gewährt werden. 2Die Förderung erfolgt bis zur Beendigung des Medizinstudiums, längstens jedoch für 48 Monate.“
- 1.4
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Antragsformular“ durch die Angabe „Formblatt“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Satz 4 wird nach der Angabe „schriftlich“ die Angabe „oder elektronisch“ eingefügt.
- 1.5
- In Nr. 9 Halbsatz 2 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka
Ministerialdirektor