7071-W
Änderung der Richtlinie zur Durchführung des
„Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 1. Dezember 2025, Az. 47-6668/301
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie zur Durchführung des „Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+)“ vom 15. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 200), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 240), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Tabelle in Nr. 6.1.1 erster Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:
| Mitarbeiter der antragstellenden Rechtsperson (Vollzeitäquivalent gemäß Art. 5 Anhang I AGVO) zum Zeitpunkt der Antragstellung |
≤ 250 | > 250 ≤ 1000 |
>1000 |
| Akademiker, Dipl.-Ing. u. Ä. | 10.000 € | 11.000 € | 13.000 € |
| Techniker, Meister u. Ä. | 8.000 € | 8.800 € | 10.400 € |
| Facharbeiter, Laboranten u. Ä. | 6.000 € | 6.600 € | 7.800 € |
- 1.2
- Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 8.1
- 1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
- 8.2
- Für Vorhaben, denen Anträge zugrunde liegen, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, gilt die Richtlinie in der Fassung vom 15. Mai 2019, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 240), auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor