2231-A
Änderung der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen
in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 5. Dezember 2025, Az. V4/6511-1/876
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie) vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 287) die durch Bekanntmachung vom 02. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7.2 wird die Angabe „2025“ jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 7.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Angabe „2025“ wird jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 1.2.2
- Die Angabe „2024“ wird jeweils durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Satz 5 wird die Angabe „VV Nr. 1.3.3 Satz 5“ durch die Angabe „VV Nr. 1.5.4 Satz 3“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 7.4 wird die Angabe „VV Nr. 7“ durch die Angabe „VV Nr. 6“ ersetzt und die Angabe „und Nr. 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung – ANBest-P beziehungsweise Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften – ANBest-K“ gestrichen.
- 1.4
- Nr. 7.5 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 wird die Angabe „VV Nrn. 10 und 11 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 6 ANBest-P und der ANBest-K“ durch die Angabe „VV Nrn. 8 und 10 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 7 ANBest-P“ ersetzt.
- 1.4.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.4.3
- Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden zu den Sätzen 2 und 3.
- 1.5
- In Nr. 10 Satz 2 wird die Angabe „2025“ jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor