Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 559 vom 17.12.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2231-A
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Kindertageseinrichtungen und sonstige Formen der Kinderbetreuung

2231-A

Änderung der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen
in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 5. Dezember 2025, Az. V4/6511-1/876

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie) vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 287) die durch Bekanntmachung vom 02. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 7.2 wird die Angabe „2025“ jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
1.2
Nr. 7.3 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Die Angabe „2025“ wird jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
1.2.2
Die Angabe „2024“ wird jeweils durch die Angabe „2025“ ersetzt.
1.2.3
In Satz 5 wird die Angabe „VV Nr. 1.3.3 Satz 5“ durch die Angabe „VV Nr. 1.5.4 Satz 3“ ersetzt.
1.3
In Nr. 7.4 wird die Angabe „VV Nr. 7“ durch die Angabe „VV Nr. 6“ ersetzt und die Angabe „und Nr. 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung – ANBest-P beziehungsweise Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften – ANBest-K“ gestrichen.
1.4
Nr. 7.5 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Satz 1 wird die Angabe „VV Nrn. 10 und 11 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 6 ANBest-P und der ANBest-K“ durch die Angabe „VV Nrn. 8 und 10 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 7 ANBest-P“ ersetzt.
1.4.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.4.3
Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden zu den Sätzen 2 und 3.
1.5
In Nr. 10 Satz 2 wird die Angabe „2025“ jeweils durch die Angabe „2026“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor