2126.0-G
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der
medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und
Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 4. Dezember 2025, Az. 74-G8002-2025/4-24
- 1. In Nr. 3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) vom 6. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 745) wird die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka
Ministerialdirektor