Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets 42.1
an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Dezember 2025, Az. VII.7-BP9070.0/47/2
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe" an der Regierung von Niederbayern ist ab 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/
Dem Sachgebiet 42.1 obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Schulaufsicht über die beruflichen Schulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
- Fachliche Mitwirkung bei der Schulorganisation
- Mitwirkung beim Personaleinsatz
- Beratung der oben genannten beruflichen Schulen
- Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung der oben genannten privaten beruflichen Schulen
- Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der oben genannten privaten und kommunalen beruflichen Schulen
- Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften der oben genannten beruflichen Schulen
- Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
- Mitwirkung bei der Lehrerausbildung
- Begleitung und Unterstützung von Schulentwicklungsmaßnahmen
- Beschulung von berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- Digitalisierung
- Inklusion für die gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
- Organisation und Durchführung regionaler Lehrerfortbildungen
- Fachliche Mitwirkung bei schulaufsichtlichen Genehmigungen von Baumaßnahmen und deren Ausstattung
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht.
Von Vorteil ist dabei die einschlägige Fachrichtung. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenden Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiter/Schulleiterin, Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin, Weiterer Ständiger Vertreter/Weitere Ständige Vertreterin, Mitarbeiter für die Schulverwaltung, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Der Bewerber/die Bewerberin sollte neben herausragenden fachlichen Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnbringendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnische Abwicklung verfügen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.
Die Regierung bzw. der oder die Ministerialbeauftragte legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor