2004-F
Änderung der Mobilitätsprämienrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 9. Dezember 2025, Az. 53-L 9325-1/711
§ 1
Nr. 1.2 Buchst. e der Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Mobilitätsprämienrichtlinie (MoPrR) vom 11. Juli 2016 (FMBl. S. 172), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. August 2021 (BayMBl. Nr. 572) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
‚3Abweichend von Satz 2 gilt für Bedienstete, die bereits vor dem Verlagerungsbeschluss „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ am 4. März 2015 oder dem „Strukturkonzept – Chancen im ganzen Land“ am 30. Juli 2016 einer im Rahmen der Heimatstrategie ganz oder teilweise zu verlagernden Dienststelle angehörten, die Verlagerung dieser Dienststelle spätestens zum 31. Dezember 2030 als abgeschlossen.‘
- 2. Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 4 und 5.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor