2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus
vom 12. Dezember 2025, Az. V1/0022-2/459
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vom 23. August 2023 (BayMBl. Nr. 436), die durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 656) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel in Satz 1 wird die Angabe „durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5248)“ durch die Angabe „zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 174)“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2 Satz 1 wird nach der Angabe „Plätze“ die Angabe „beziehungsweise der zeitgemäßen Ausstattung von Plätzen“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Buchst. a wird die Angabe „gemäß Nr. 2.1.3 FAZR“ gestrichen und die Angabe „Nr. 2.1.2 FAZR“ durch die Angabe „Nr. 2.1 FAZR“ ersetzt sowie die Angabe „Nr. 1 und“ durch die Angabe „Nr. 1,“ ersetzt.
- 1.3.2
- Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:
- „b)
- die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen für den Erwerb von Grundstücken, soweit die Maßnahme in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit einer konkreten Investitionsmaßnahme zur Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder im Grundschulalter als ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote gemäß Nr. 1 steht und“
- 1.3.3
- Buchst. b wird Buchst. c und die Angabe „für zusätzliche Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter, die ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2027 geschaffen werden, nach den Kostengruppen 500 und 610 bis 630 nach DIN 276:2018-12“ durch die Angabe „, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 4 Satz 3 wird die Angabe „VV Nr. 13“ durch die Angabe „VV Nr. 7“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 5.1 Satz 1 wird die Angabe „Förderfähigkeit der Bauinvestition nach Art. 10“ durch die Angabe „Förderfähigkeit nach Art. 10“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 5.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- In Buchst. a wird die Angabe „Bagatellgrenze für eine“ durch die Angabe „Voraussetzungen einer“ ersetzt.
- 1.6.2
- Nach Buchst. b wird folgender Buchst. c eingefügt:
- „c)
- für die Förderung des Erwerbs von Grundstücken nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. b ist eine grundsätzliche Förderfähigkeit nicht erforderlich;“
- 1.6.3
- Buchst. c wird Buchst. d und die Angabe „Satz 2 Buchst. b“ wird durch die Angabe „Satz 2 Buchst. c“ ersetzt.
- 1.7
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- Es wird jeweils die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
- 1.7.2
- In Satz 1 wird die Angabe „Nr. 1.3“ durch die Angabe „Nr. 1.5“ ersetzt.
- 1.7.3
- In Satz 5 wird nach der Angabe „Investitionen“ die Angabe „ nach Nr. 3“ eingefügt.
- 1.7.4
- Nach Satz 6 wird folgender Satz 7 eingefügt:
„7Investitionen nach Nr. 3 Buchst. b sind abgeschlossen, wenn auf dem Grundstück räumliche Kapazitäten für die Durchführung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gemäß Nr. 1 vollständig zur Verfügung stehen.“.
- 1.7.5
- Satz 7 wird Satz 8 und die Angabe „Buchst. b“ wird durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.8
- In Nr. 5.3 Satz 1 wird die Angabe „Baumaßnahmen“ durch die Angabe „Investitionen nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. a und b“ und die Angabe „nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. b fünf“ wird durch die Angabe „nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. c fünf“ ersetzt.
- 1.9
- Nr. 5.4.1 wird wie folgt geändert:
- 1.9.1
- Es wird jeweils die Angabe „Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz“ durch die Angabe „BayKiBiG“ ersetzt.
- 1.9.2
- In Satz 3 wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.10
- Nr. 5.4.2 wird wie folgt geändert:
- 1.10.1
- In der Überschrift wird die Angabe „staatlicher Schulaufsicht“ durch die Angabe „Staatlicher Schulaufsicht“ ersetzt.
- 1.10.2
- In Satz 2 wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.11
- Nr. 6.1 wird wie folgt gefasst:
- „6.1
- Art der Zuwendung
1Die Zuwendung für Nr. 3 Buchst. a erfolgt entweder im Wege der Festbetragsfinanzierung nach Nrn. 6.3.1 bis 6.3.4 zusätzlich zur Grundförderung oder ausschließlich im Wege der Anteilsfinanzierung nach Nr. 6.3.5.
2Die Zuwendung für Nr. 3 Buchst. b erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung nach Nr. 6.3.6.
3Die Zuwendung nach Nr. 3 Buchst. c erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung nach Nr. 6.3.7.
4Die jeweilige Zuwendung wird gemäß Nr. 6.3 der Höhe nach begrenzt.“.
- 1.12
- Nach Nr. 6.2.1 wird folgende Nr. 6.2.2 eingefügt:
- „6.2.2
- Investitionen nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. b
1Die Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken erfolgt entsprechend der Kostengruppe 100 nach DIN 276:2018-12. 2Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.“.
- 1.13
- Nr. 6.2.2 wird Nr. 6.2.3 und wie folgt geändert:
- 1.13.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.13.2
- In Satz 1 wird nach der Angabe „tatsächlichen Ausgaben“ die Angabe „, nach den Kostengruppen 500 und 610 bis 630 nach DIN 276:2018-12“ eingefügt.
- 1.14
- In Nr. 6.3.2 wird die Angabe „Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz“ durch die Angabe „BayKiBiG“ ersetzt.
- 1.15
- In Nr. 6.3.3 Satz 3 wird nach der Angabe „BaySchFG“ die Angabe „, nach der Bayerischen Förderrichtlinie Holz (BayFHolz)“ eingefügt.
- 1.16
- Nach Nr. 6.3.4 werden folgende Nrn. 6.3.5 und 6.3.6 eingefügt:
- „6.3.5
- Höhe der Förderung für Investitionen nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. a im Rahmen einer Booster-Förderung
1Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Sinne von Nr. 6.2.1. 2Voraussetzung für eine Booster-Förderung ist, dass für den auf Nr. 3 Satz 2 Buchst. a entfallenden Anteil der Investition keine Förderung nach BayFAG oder Leistungen nach dem BaySchFG in Anspruch genommen wird. 3Etwaige Ansprüche auf Kostenersatz nach Art. 34 beziehungsweise Art. 34a BaySchFG bleiben hiervon unberührt.
- 6.3.6
- Höhe der Förderung für den Erwerb eines Grundstücks nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. b
1Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 2Etwaige Ansprüche auf Kostenersatz nach Art. 34 beziehungsweise Art. 34a BaySchFG bleiben hiervon unberührt.“.
- 1.17
- Nr. 6.3.5 wird Nr. 6.3.7 und wie folgt geändert:
- 1.17.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.17.2
- In Satz 1 wird die Angabe „zu schaffendem“ durch die Angabe „förderfähigem“ ersetzt.
- 1.17.3
- In Satz 4 wird nach der Angabe „erfolgt“ die Angabe „für seit dem 12. Oktober 2021 zusätzlich geschaffene Plätze“ eingefügt.
- 1.17.4
- Nach Satz 5 wird folgender Satz 6 angefügt:
„6Etwaige Ansprüche auf Kostenersatz nach Art. 34 beziehungsweise Art. 34a BaySchFG bleiben hiervon unberührt.“.
- 1.18
- Nr. 6.3.6 wird Nr. 6.3.8.
- 1.19
- Nr. 6.4 wird wie folgt geändert:
- 1.19.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Anteilfinanzierung“ durch die Angabe „Anteilsfinanzierung“ ersetzt.
- 1.19.2
- In Satz 4 wird die Angabe „gilt nicht für die Förderung nach Art. 10 BayFAG, nach“ durch die Angabe „gilt außer in den Fällen der Nr. 6.3.5 nicht für die Förderung nach Art. 10 BayFAG, für Leistungen nach“ ersetzt.
- 1.19.3
- In Satz 7 wird die Angabe „Förderung“ durch die Angabe „Ansprüche auf Kostenersatz“ ersetzt.
- 1.20
- Nr. 7.1 wird wie folgt geändert:
- 1.20.1
- In Satz 2 wird die Angabe „(ANBest-P) sowie zur Projektförderung bei kommunalen Körperschaften (ANBest-K) ergeben sich aus den Anlagen 2 und 3 zur VV“ durch die Angabe „(ANBest-P) ergeben sich aus der Anlage 2 zu den VV“.
- 1.20.2
- In Satz 3 wird die Angabe „ANBest-K beziehungsweise“ gestrichen.
- 1.21
- In Nr. 7.3 Satz 1 wird die Angabe „Antrag nach Muster 1a zu den VV zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „Antrag nach dem Muster der Anlage 1“ ersetzt.
- 1.22
- In Nr. 7.3.1 wird die Angabe „Buchst. a“ durch die Angabe „Buchst. a und b“ ersetzt, die Angabe „nach Muster 1a zu den VV zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „nach dem Muster der Anlage 1“ ersetzt, die Angabe „Anteilfinanzierung“ durch die Angabe „Anteilsfinanzierung“ ersetzt sowie die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
- 1.23
- Nr. 7.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.23.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.23.2
- In Satz 1 wird die Angabe „nach Muster 1a zu den VV zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „nach dem Muster der Anlage 1“ ersetzt und die Angabe „Anteilfinanzierung“ durch die Angabe „Anteilsfinanzierung“ ersetzt sowie die Angabe „– im Fall der Nr. 3 Satz 3 eine substantiierte Erklärung, dass eine Förderung der Ausstattungsinvestition nur für zusätzliche Plätze erfolgt;“ gestrichen und die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
- 1.23.3
- In Satz 2 wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt und nach der Angabe „Buchst. a“ wird die Angabe „ oder b“ eingefügt sowie die Angabe „und 4“ gestrichen.
- 1.24
- In Nr. 7.4 wird jeweils die Angabe „2026“ durch die Angabe „2028“ ersetzt und die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
- 1.25
- Nr. 7.5 wird wie folgt geändert:
- 1.25.1
- In Satz 6 wird die Angabe „mittels Muster 3 zu den VV zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „mittels Muster der Anlage 2“ ersetzt.
- 1.25.2
- Satz 8 wird aufgehoben.
- 1.26
- Nr. 7.6.1 wird wie folgt geändert:
- 1.26.1
- In der Überschrift wird nach der Angabe „Buchst. a“ die Angabe „ und b“ angefügt.
- 1.26.2
- In Satz 1 wird die Angabe „mittels Muster 4 zu den VV zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „mittels Muster der Anlage 3“ ersetzt.
- 1.26.3
- In Satz 3 wird die Angabe „abweichend von Nr. 6.1 ANBestK“ durch die Angabe „gemäß Nr. 7.1 ANBest-P“ ersetzt.
- 1.27
- Nr. 7.6.2 wird wie folgt geändert:
- 1.27.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Buchst. b“ durch die Angabe „Buchst. c“ ersetzt.
- 1.27.2
- In Satz 1 wird die Angabe „Muster 4a“ durch die Angabe „Muster 1“ ersetzt.
- 1.27.3
- In Satz 4 wird die Angabe „abweichend von Nr. 6.1 ANBestK“ durch die Angabe „gemäß Nr. 7.1 ANBest-P“ ersetzt.
- 1.28
- In Nr. 11 wird die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
- 1.29
- Die Anlagen 1 bis 3 aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung werden angefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Martin Wunsch Ministerialdirektor |
- Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter