Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 103 vom 11.03.2026

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 25. Februar 2026

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:

  1. 1. Drei Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)

Es wird darauf hingewiesen, dass hiervon voraussichtlich eine Stelle bei den Senaten in Ansbach und zwei Stellen bei den Senaten in München zu besetzen sind.

Es können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof/an einem Oberverwaltungsgericht verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof/an einem Oberverwaltungsgericht in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.

  1. 2. Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Augsburg (Besoldungsgruppe R 2 + Z)

Es können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die über eine ausreichend lange verwaltungsrichterliche Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richterin/Richter (m/w/d) auf Lebenszeit sowie Erfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der öffentlichen Verwaltung verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vizepräsidentin/Vizepräsident eines Verwaltungsgerichtes (m/w/d) in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung

  • von mindestens zwei Jahren als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (oder einem Oberverwaltungsgericht) oder
  • von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung (oder einer vergleichbaren Verwaltung auf europäischer/internationaler Ebene) oder
  • von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist (m/w/d) am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht (oder einem anderen obersten Gerichtshof des Bundes oder einem vergleichbaren Gericht auf europäischer/internationaler Ebene)

verfügen.

  1. 3. Zwei oder mehr Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)

Es können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende verwaltungsrichterliche Berufserfahrung im Statusamt einer Richterin/eines Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht (Besoldungsgruppe R 1) im Richterverhältnis auf Lebenszeit verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof/an einem Oberverwaltungsgericht, als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die genannten Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, wenn durch die Arbeitsplatzteilung die vollständige Wahrnehmung der Aufgaben gewährleistet ist.

Bewerbungen um diese Stellen sind bis 27. März 2026 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.