2030.8.3-F
Zweiundzwanzigste Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. März 2026, Az. 25-P 1820-9/113
§ 1
Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 2. In Buchst. a wird die Angabe „38 567 €,“ durch die Angabe „36 174 €,“ ersetzt.
- 3. Buchst. b wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe „13 023 €“ wird durch die Angabe „20 143 €“ ersetzt.
- b)
- Die Angabe „ . “ am Ende wird durch die Angabe „ , “ ersetzt.
- 4. Folgender Buchst. c wird angefügt:
- „c)
- bei Organen mit Einsatz der Maschinenperfusion Niere zusätzlich eine Pauschale von 2 424 €.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor