Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 104 vom 18.03.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

2030.8.3-F

Zweiundzwanzigste Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 2. März 2026, Az. 25-P 1820-9/113

§ 1

Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
  2. 2. In Buchst. a wird die Angabe „38 567 €,“ durch die Angabe „36 174 €,“ ersetzt.
  3. 3. Buchst. b wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe „13 023 €“ wird durch die Angabe „20 143 €“ ersetzt.
b)
Die Angabe „ . “ am Ende wird durch die Angabe „ , “ ersetzt.
  1. 4. Folgender Buchst. c wird angefügt:
„c)
bei Organen mit Einsatz der Maschinenperfusion Niere zusätzlich eine Pauschale von 2 424 €.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor