787-L
Berichtigung der Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszulage
in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 6. März 2026, Az. G3-7275-1/273
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) vom 23. November 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 595), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 7. April 2025 (BayMBl. Nr. 214), wird wie folgt berichtigt:
Nr. 5.3.5 wird wie folgt geändert:
- 1. Nach Satz 1 vierter Spiegelstrich wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„2Durch die Degression darf der Mindestbetrag von 25 €/ha nicht unterschritten werden.“
- 2. Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden zu Sätzen 3 bis 6.
- 3. Der neue Satz 4 letzter Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Durch die Degression darf der Mindestbetrag von 25 €/ha nicht unterschritten werden.“ wird gestrichen.
Anton Hübl
Ministerialdirigent