Ausschreibung der Stelle der zentralen Schulpsychologin/
des zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die beruflichen Schulen
an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. März 2026, Az. V.9-BS4305.5/19/1
Die Stelle der zentralen Schulpsychologin/des zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die beruflichen Schulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern ist zum 1. August 2026 neu zu besetzen. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern zugeordnet. Der Dienstort ist Landshut. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Niederbayern zuständig und damit Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Niederbayern.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BayMBI. Nr. 148), folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei schulischen Problemen und Krisen
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
- Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Lehrergesundheit, Krisenintervention, Mobbingprävention, Besondere Begabungen)
- Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
- Mitwirkung an der Weiterbildung zum Erwerb der Qualifikation als Beratungslehrkraft im Rahmen von Regionalkursen bzw. an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen (Staatsprüfung nach § 112 LPO I)
- Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie den bayerischen Universitäten
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) und Lehrkräfte, die im unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Bayern vergleichbar beschäftigt sind, sowie Beamtinnen/Beamte und im unbefristeten Arbeitsverhältnis Beschäftigte an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Befähigung für ein Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien (bei Lehramt an Gymnasien: Nachweis über eine mindestens vierjährige Unterrichts- und schulpsychologische Beratungserfahrung an einer beruflichen Schule erforderlich)
- Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)
- mehrjährige Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung (Nachweis durch persönliche schriftliche Stellungnahme)
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten und der schulischen Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen (bzw. entsprechender Nachweise über die Vorbildung und Ausbildung im Sinne des BayLBG) auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Im Einzelfall ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Oktober 2025 (BayMBl. Nr. 462) geändert worden ist, bzw. Abschnitt B Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. März 2021 (BayMBl. Nr. 272)).
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Niederbayern unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. V.9) vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern vorzustellen.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Hartmut Duppel (Tel.: 089 2186-1924) zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung:
- beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern: vier Wochen
- zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. V.9): sechs Wochen
jeweils nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im BayMBl.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor