Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 137 vom 08.04.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2034.1.1-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Tarifliche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

2034.1.1-F

Änderung
der Bekanntmachung zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 27. März 2026, Az. 25-P 2600-3/33

§ 1
Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. August 2025 (BayMBl. Nr. 340) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Satz 1 wird die Angabe „108 500“ durch die Angabe „111 500“ ersetzt.
  2. 2. In Satz 2 wird die Angabe „121 000“ durch die Angabe „124 000“ ersetzt.

§ 2
Weitere Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch § 1 dieser Bekanntmachung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Satz 1 wird die Angabe „111 500“ durch die Angabe „114 000“ ersetzt.
  2. 2. In Satz 2 wird die Angabe „124 000“ durch die Angabe „126 500“ ersetzt.

§ 3
Weitere Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch § 2 dieser Bekanntmachung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Satz 1 wird die Angabe „114 000“ durch die Angabe „115 000“ ersetzt.
  2. 2. In Satz 2 wird die Angabe „126 500“ durch die Angabe „128 000“ ersetzt.

§ 4
Inkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten

  1. 1. § 1 Nr. 2 am 1. Oktober 2026,
  2. 2. § 2 Nr. 1 am 1. März 2027,
  3. 3. § 2 Nr. 2 am 1. September 2027 und
  4. 4. § 3 am 1. Januar 2028

in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor