Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 144 vom 15.04.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.5-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3.5-K

Änderung der Bekanntmachung über die Ausgestaltung der inhaltlichen
Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung nach Kapitel II der
Lehramtsprüfungsordnung I zu den einzelnen Fächern (Kerncurricula)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. März 2026, Az. V.5-1-BS4020.0/57/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Ausgestaltung der inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung nach Kapitel II der Lehramtsprüfungsordnung I zu den einzelnen Fächern (Kerncurricula) vom 2. Januar 2009 (KWMBl. I S. 34), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 478) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
1.1.1
In der Angabe „Zu § 38 LPO I Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule“ wird die Angabe „Hauptschule“ durch die Angabe „Mittelschule“ ersetzt.
1.1.2
In der Angabe „Zu § 94 Gehörlosenpädagogik (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung“ wird nach der Angabe „Gehörlosenpädagogik“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.3
In der Angabe „Zu § 95 Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)“ wird nach der Angabe „Geistigbehindertenpädagogik“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.4
In der Angabe „Zu § 96 LPO I Körperbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)“ wird nach der Angabe „Körperbehindertenpädagogik“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.5
Die Angabe „Zu § 97 LPO I Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)“ wird durch die Angabe „Zu § 97 LPO I Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)“ ersetzt.
1.1.6
In der Angabe „Zu § 98 LPO I Schwerhörigenpädagogik (Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)“ wird nach der Angabe „Schwerhörigenpädagogik“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.7
Nach der Angabe „Zu § 98 LPO I Schwerhörigenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)“ wird folgende Angabe eingefügt:

„Zu § 98a LPO I Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sehen)“

1.1.8
In der Angabe „Zu § 99 LPO I Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)“ wird nach der Angabe „Sprachheilpädagogik“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.9
In der Angabe „Zu § 100 LPO I Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)“ wird nach der Angabe „Verhaltensstörungen“ die Angabe „– vertieftes Studium“ eingefügt.
1.1.10
Nach der Angabe „Zu § 100 LPO I Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)“ wird folgende Angabe eingefügt:

„Zu § 103 LPO I Gehörlosenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)

Zu § 104 LPO I Geistigbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Zu § 105 LPO I Körperbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

Zu § 106 LPO I Lernbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbehinderungen)

Zu § 107 LPO I Schwerhörigenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)

Zu § 107a LPO I Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt Sehen)

Zu § 108 LPO I Sprachheilpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt Sprache)

Zu § 109 LPO I Pädagogik bei Verhaltensstörungen – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)“

1.1.11
In der Angabe „Zu § 116 LPO I Darstellendes Spiel“ wird die Angabe „Darstellendes Spiel“ durch die Angabe „Theater“ ersetzt.
1.1.12
Nach der Angabe „Zu § 116 LPO I Theater“ wird folgende Angabe eingefügt:

„Zu § 119 LPO I Bildung für nachhaltige Entwicklung“

1.2
Im Abschnitt „Zu § 32 LPO I Erziehungswissenschaften“ wird in Nr. 2 Buchst. a in der Überschrift nach der Angabe „Unterricht“ die Angabe „und Grundlagen der Medienpädagogik“ eingefügt.
1.3
Der Abschnitt „Zu § 38 LPO I Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule“ wird wie folgt geändert:
1.3.1
In der Überschrift und der Überschrift zu Nr. 1 wird jeweils die Angabe „Hauptschule“ durch die Angabe „Mittelschule“ und in Nr. 2 Buchst. a und b, Nr. 3 und Nr. 4 Buchst. a wird jeweils die Angabe „Hauptschule“ durch die Angabe „Mittelschule“ ersetzt.
1.3.2
In Nr. 4 Buchst. b wird die Angabe „Hauptschulen“ durch die Angabe „Mittelschulen“ ersetzt.
1.4
Im Abschnitt „Zu § 56 LPO I Politik und Gesellschaft (Unterrichtsfach)“ wird in Nr. 3 Buchst. b die Angabe „Theorien, Konzeptionen und Ziele schulischer politischer Bildung, Bedeutung politischer Bildung in einer demokratischen Gesellschaft unter Berücksichtigung historischer Entwicklungslinien.“ gestrichen.
1.5
Die Abschnitte „Zu § 94 LPO I Gehörlosenpädagogik (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)“ bis „Zu § 100 LPO I Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)“ werden wie folgt gefasst:

Zu § 94 LPO I
Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)

1.
Gehörlosenpädagogik
a)
Gehörlosenpädagogik

Interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Inklusion.

b)
Allgemein sonderpädagogische Grundlagen sowie Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen außerhalb des Schwerpunkts Hören.
2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung
a)
Didaktik des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern in der hörsehgerichteten Sprachlerngruppe mit manuellen Hilfen (SpLG III) und bilingualen Sprachlerngruppe (SpLG IV), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts.
b)
Spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden.
c)
Bilingualer Unterricht.
d)
Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Psychologie und Förderdiagnostik

Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie, fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.

4.
Gebrauch manueller Kommunikationsmittel

Sicherheit im Gebrauch manueller Kommunikationsmittel, visuell-auditive Ausrichtung.

Zu § 95 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

1.
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen

Historisches Grundlagenwissen der Sonder- und Heilpädagogik einschließlich der Bezugswissenschaften; allgemeine sonderpädagogische Begriffe; Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden; Verständnis von Behinderung und Aufgabenfelder für die sonderpädagogische Praxis; medizinische Aspekte der Sonder- und Heilpädagogik, Kinder- und Jugendpsychiatrie.

2.
Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Pädagogische Grundlagen.
b)
Komplexe Behinderung.
c)
Entwicklung, Erziehung und Bildung über die gesamte Lebensspanne.
d)
Kommunikation, Interaktion und soziale Partizipation.
e)
Soziologisches und sozialpädagogisches Grundlagenwissen.
f)
Organisationsformen, Institutionen und Arbeitsfelder.
g)
Persönlichkeit und Aufgaben der Erziehungs- und Lehrpersonen, Gesundheit/Burnout, Lehrkräftetraining.
3.
Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Didaktische Grundlagen; didaktische Modelle, allgemeine und spezifische Unterrichtskonzepte und Förderplanung.
b)
Didaktik und Unterricht unter besonderen Bedingungen.
c)
Kooperativer und inklusiver Unterricht.
d)
Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte, Berufsschulstufenarbeit und Vorbereitung auf nachschulische Lebenswelten.
e)
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht und praxisbegleitende Seminare.
4.
Psychologie und Soziologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Grundlagen der sonder- und heilpädagogischen Psychologie; sonder- und heilpädagogische Psychologie bei spezifischen Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen.
b)
Sonder- und heilpädagogische Förderdiagnostik; therapeutische Grundlagen und ausgewählte Interventionsformen; Identität und deren Entwicklung.
c)
Soziologisches und sozialpädagogisches Grundlagenwissen; Exklusionsmechanismen; Disability Studies.
d)
Beratung: Formen und Ansätze von Beratung, praktische Übungen zur Beratung.

Zu § 96 LPO I
Körperbehindertenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

1.
Pädagogik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik)

Historische Grundlagen, aktuelle Perspektiven; ethisch-anthropologische Grundlagen; Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden; Bedeutung grundlegender Entwicklungsbedingungen aus pädagogischer Sicht; körperliche Beeinträchtigungen und komplexe Behinderungen; Handlungsfelder der Sonderpädagogik (schulisch) und der Heilpädagogik (außerschulisch); Teilhabe, Transitionsprozesse; Barrierefreiheit; Pädagogik bei Krankheit.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Didaktische Grundfragen; Bildungstheorien; didaktische Modelle und Konzepte, einschließlich Reflexion vor dem Hintergrund der Zielperspektive Inklusion.
b)
Fachrichtungsbezogene didaktische Konzeptionen, didaktisch-methodische Planungen, Unterrichtserprobungen und Reflexion.
c)
Unterricht auf der Grundlage medizinischer, psychologischer und therapeutischer Erkenntnisse.
d)
Gestaltung des Fachunterrichts; Vorbereitung auf die nachschulische Lebenssituation.
3.
Psychologie im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Psychologische Grundlagen im Kontext der Körperbehindertenpädagogik.
b)
Gesundheit im Kontext der Körperbehindertenpädagogik.
c)
Grundlagen der Medizin im Kontext der Körperbehindertenpädagogik.
d)
Pädagogik und Psychologie im Kontext körperlicher Behinderung und chronischer Krankheit.
e)
Stress und Aspekte der Bewältigung in pädagogischen Kontexten.
f)
Förderdiagnostik: Theorien und Verfahren unter besonderer Berücksichtigung inklusiver Bildungsprozesse.

Zu § 97 LPO I
Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/
Lernbeeinträchtigungen)

1.
Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik

Grundlagen der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik; wissenschaftstheoretische und forschungsmethodologische Grundlagen.

2.
Pädagogische Grundlagen im Förderschwerpunkt Lernen
a)
Sozialisationsbedingungen und Lernbeeinträchtigung.
b)
Persönlichkeit und Lernen.
c)
Sonderpädagogische Arbeitsfelder (vorschulisch, schulisch, außerschulisch) im Förderschwerpunkt Lernen.
d)
Sonderpädagogische Beratung (psychologische und pädagogische Konzepte) und Gesprächsführung.
3.
Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen
a)
Allgemeine Grundlagen der Didaktik

didaktische Modelle und Unterrichtskonzepte, Prinzipien und Formen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen, historische und gegenwärtige Unterrichtskonzepte.

b)
Lehrplanbezogene Aspekte des Unterrichts

Erziehungs- und Bildungsziele, Curricula und Lehrplangestaltung, fachdidaktische Aspekte; Methoden und Medien des Unterrichts.

4.
Psychologische und soziologische Grundlagen der Förderdiagnostik im Förderschwerpunkt Lernen
a)
Grundlagen der heil- und sonderpädagogischen Psychologie, psychologische und soziologische Grundlagen von Lernbeeinträchtigungen.
b)
Phänomene und Beeinträchtigungen.
c)
Sonderpädagogische Diagnostik und Intervention.

Zu § 98 LPO I
Schwerhörigenpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)

1.
Schwerhörigenpädagogik
a)
Schwerhörigenpädagogik

Interdisziplinäre Früh- und vorschulische Förderung, Schul- und Erwachsenenbildung, Mehrfachbehinderung, Geschichte des Faches, fachrichtungsspezifische Aufgaben in Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Inklusion.

b)
Allgemein sonderpädagogische Grundlagen sowie Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen außerhalb des Schwerpunkts Hören.
2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung
a)
Didaktik des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern in der hörgerichteten, geöffneten Sprachlerngruppe (SpLG I), der hörsehgerichteten Sprachlerngruppe (SpLG II) und der Sprachlerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AWVS) (SpLG V), insbesondere Didaktik des Sprachunterrichts.
b)
Spezielle Unterrichtstechnologie, spezifische Reflexion von Unterrichtsprinzipien, Formen und Methoden.
c)
Didaktik der Unterrichtsfächer, fachrichtungsspezifische integrative Didaktik.
3.
Psychologie und Förderdiagnostik

Spezifische Entwicklungs-, Kommunikations-, Wahrnehmungs- und Neuropsychologie; fachrichtungsspezifische Förderdiagnostik.

4.
Schwerhörigenspezifische Kommunikation

Sicherheit in schwerhörigenspezifischer Kommunikation.

Zu § 98a LPO I
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Sehen)

1.
Allgemeine Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik

Grundlagen, heilpädagogische Handlungsfelder, Soziologie der Behinderung, sonderpädagogische Theoriebildung.

2.
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen und Bezugswissenschaften
a)
Einführung in die Pädagogik bei Blindheit und Sehbeeinträchtigung.
b)
Einführung in Braille-Schrift.
c)
Medizinische Grundlagen.
d)
Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten.
e)
Sehen und Mehrfachbeeinträchtigung, Kommunikationssysteme allgemein und am Arbeitsplatz, Selbstbestimmung und Teilhabe.
3.
Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen
a)
Didaktische Grundlagen, Unterrichtsplanung, Persönlichkeit der Lehrkraft.
b)
Einführung in Braille-Kurzschrift.
c)
Fachspezifische Didaktik, Mathematik unter erschwerten Bedingungen, Orientierung und Mobilität einschließlich Übungen, alltagspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten einschließlich Feldstudien, assistive Technologie, Screen Reader Technologie.
4.
Psychologie im Förderschwerpunkt Sehen (einschließlich Förderdiagnostik)
a)
Testtheorie und standardisierte Testverfahren, funktionales Sehen und Low Vision, Kommunikation in der Diagnostik, Förderdiagnostik bei Blindheit, Hilfsmittel bei taktiler Orientierung.
b)
Beratung, fachspezifische Beratung.

Zu § 99 LPO I
Sprachheilpädagogik – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt Sprache)

1.
Sprachheilpädagogik und Bezugswissenschaften

Pädagogische, soziologische und psychologische Aspekte der Sprachheilpädagogik, medizinische Grundlagen, sprachwissenschaftliche Grundlagen zur emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung und Störungen in diesen Bereichen.

2.
Diagnostische Grundlagen, spezifische Diagnostik sowie Förderung und diagnosegeleitete Intervention im Förderschwerpunkt Sprache

Sprachentwicklungstheorien, Grundlagen der Diagnostik und Förderdiagnostik, spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.

3.
Sprache, Spracherwerb und Störungswissen (spezifische sprachliche Störungsbilder)

Schwerpunkte im Förderschwerpunkt inklusive phonetisch-phonologischer, semantisch-lexikalischer und morphologisch-syntaktischer Störungen, rezeptiv und produktiv; Störungen des Schriftspracherwerbs.

4.
Schulische Handlungsfelder und spezifische Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sprache
a)
Diagnosegeleitete Therapie bei Sprachentwicklungsstörungen unter der Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld.
b)
Spezifische sprachheilpädagogische Akzentuierung, Modifikation und Adaption unterrichtlicher Lehr-Lern-Prozesse sowie Interventionsmaßnahmen im Förderschwerpunkt Sprache.
c)
Unterrichtsforschung.
d)
Fachspezifische Arbeitsweisen im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH); Beratung und Gesprächsführung; Prävention und Frühförderung; Kooperation mit der Regelgrundschule, Arbeit in Kooperationsklassen.

Zu § 100 LPO I
Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium
(Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)

1.
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen

Historisches Grundlagenwissen der Sonder- und Heilpädagogik einschließlich der Bezugswissenschaften; allgemeine sonderpädagogische Begriffe; Wissenschaftstheorie, wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden; Formen von Behinderung und Aufgabenfelder für die sonderpädagogische Praxis; medizinische Aspekte der Sonder- und Heilpädagogik, Kinder- und Jugendpsychiatrie.

2.
Pädagogik bei Verhaltensstörungen
a)
Pädagogische Grundlagen.
b)
Erziehungstheorie.
c)
Zentrale und besondere Phänomene der Pädagogik bei Verhaltensstörungen.
d)
Entwicklung, Erziehung und Bildung über die gesamte Lebensspanne.
e)
Kommunikation und Interaktion als Grundlagen pädagogischen Handelns unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Prozesse.
f)
Organisationsformen, Institutionen und Arbeitsfelder der Förderschulen sowie außerschulische Hilfen im Kinder- und Jugendbereich, berufliche Bildung, ambulante und stationäre Angebote im Erwachsenenbereich.
g)
Beratung.
h)
Persönlichkeit der Lehrkraft.
3.
Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Didaktische Grundlagen; didaktische Modelle, spezifische und allgemeine Unterrichtskonzepte; Unterrichts- und Förderplanung unter besonderer Berücksichtigung sozial-emotionalen Lernens in der Schule; Handlungskonzepte zu Erziehung und unterrichtlicher Förderung, Förderkonzepte bei Verhaltensstörungen; inklusiver und kooperativer Unterricht; Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte; unterrichtsbezogene Praxisorientierung sowie praxisbegleitende Seminare.

4.
Psychologie und Soziologie bei Verhaltensstörungen (einschließlich Förderdiagnostik)

Grundlagen der sonder- und heilpädagogischen Psychologie unter Berücksichtigung des Themenfeldes Verhaltensstörungen (Allgemeine, Entwicklungs-, Differenzielle und Persönlichkeits-, Klinische sowie Sozialpsychologie); sonder- und heilpädagogische Psychologie bei spezifischen Auffälligkeiten des Verhaltens und Erlebens, sonder- und heilpädagogische Förderdiagnostik, therapeutische Grundlagen und ausgewählte Interventionsformen.“

1.6
Nach Abschnitt „Zu § 100 LPO I Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)“ wird folgende Angabe eingefügt:

„Zu § 103 LPO I
Gehörlosenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)

1.
Gehörlosenpädagogik

Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik; Aufgabenfelder; Einführung in die Deutsche Gebärdensprache.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung

Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören; sprachdidaktische Konzepte; Medienkompetenz; Didaktik in der Gehörlosenpädagogik.

3.
Pädagogische Audiologie

Einführung in die Pädagogische Audiologie: Hörentwicklung, Hörerziehung, auditive Lautsprachperzeption; praktische Audiometrie und technische Hörhilfen.

Zu § 104 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

1.
Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik)

Pädagogische Grundlagen; komplexe Behinderung; Entwicklung, Erziehung und Bildung über die Lebensspanne; Kommunikation, Interaktion, soziale Partizipation.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Didaktische Grundlagen, didaktische Modelle und Förderplanung; Didaktik und Unterricht unter besonderen Bedingungen; Fächer- und lernbereichsbezogene Aspekte, Berufsschulstufenarbeit und Vorbereitung auf nachschulische Lebenswelten; praxisbegleitende Seminare.

Zu § 105 LPO I
Körperbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

1.
Pädagogik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Körperliche Beeinträchtigungen und komplexe Behinderungen; Handlungsfelder der Sonderpädagogik (schulisch) und der Heilpädagogik (außerschulisch); Implikationen zur Pädagogik bei Krankheit: Grundlagen und Grundfragen der Pädagogik bei Krankheit, medizinische Grundlagen, potenzielle Implikationen für die Gestaltung pädagogischer Prozesse.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Didaktische Grundfragen, fachrichtungsbezogene didaktische Konzeptionen, didaktisch-methodische Planungen; Unterrichtserprobungen und Reflexion sowie Kooperation und Zusammenarbeit.

Zu § 106 LPO I
Lernbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)

1.
Pädagogische Grundlagen im Förderschwerpunkt Lernen

Sozialisationsbedingungen und Lernbeeinträchtigung; sonderpädagogische Arbeitsfelder im Förderschwerpunkt Lernen.

2.
Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen
a)
Allgemeine Grundlagen der Didaktik

didaktische Modelle und Unterrichtskonzepte, Prinzipien und Formen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen.

b)
Lehrplanbezogene Aspekte des Unterrichts

Erziehungs- und Bildungsziele, Curricula und Lehrplangestaltung, fachdidaktische Aspekte; spezifische Methoden und Medien des Unterrichts und der Förderung.

Zu § 107 LPO I
Schwerhörigenpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)

1.
Schwerhörigenpädagogik

Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik; Aufgabenfelder; Aufbaukurs Lautsprachbegleitende Gebärden/Lautsprachunterstützende Gebärden.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung

Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören; Sprachdidaktische Konzepte; Medienkompetenz; Didaktik in der Schwerhörigenpädagogik.

3.
Pädagogische Audiologie
a)
Einführung in die Pädagogische Audiologie

Hörentwicklung, Hörerziehung, Auditive Lautsprachperzeption.

b)
Praktische Audiometrie und technische Hörhilfen.

Zu § 107a LPO I
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Sehen)

1.
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen und Bezugswissenschaften

Einführung in die Pädagogik bei Blindheit und Sehbeeinträchtigung; Einführung in Braille-Schrift; Förderdiagnostik bei Blindheit, Funktionales Sehen und Low Vision; Sehen und Mehrfachbeeinträchtigung, Kommunikationssysteme allgemein.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen

Didaktische Grundlagen; Einführung in Braille-Kurzschrift; fachspezifische Didaktik, Mathematik unter erschwerten Bedingungen, assistive Technologie, Screen Reader Technologie.

Zu § 108 LPO I
Sprachheilpädagogik – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt Sprache)

1.
Sprachheilpädagogik und Störungswissen (spezifische Störungen der Sprache und des Sprechens)

Sprachwissenschaftliche Grundlagen; Schwerpunkte im Förderschwerpunkt: Spracherwerbsstörungen.

2.
Förderung und diagnosegeleitete Intervention im Förderschwerpunkt Sprache

Spezifische Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache; Förderplanung.

3.
Spezifische Didaktik und Methoden im Förderschwerpunkt Sprache

Therapie umschriebener Sprachentwicklungsstörungen; Störungen des Schriftspracherwerbs als zentrales sprachheilpädagogisches Aufgabenfeld; spezifische sprachheilpädagogische Akzentuierung, Modifikation und Adaption unterrichtlicher Lehr-Lern-Prozesse sowie Interventionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache.

Zu § 109 LPO I
Pädagogik bei Verhaltensstörungen – Qualifizierungsstudium
(Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)

1.
Pädagogik bei Verhaltensstörungen unter Berücksichtigung heil- und sonderpädagogischer Grundlagen

Zentrale und besondere Phänomene der Pädagogik bei Verhaltensstörungen; Entwicklung, Erziehung und Bildung über die gesamte Lebensspanne; Kommunikation und Interaktion als Grundlagen pädagogischen Handelns; Beratung; Persönlichkeit der Lehrkraft.

2.
Didaktik im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung

Unterrichts- und Förderplanung unter besonderer Berücksichtigung sozial-emotionalen Lernens in der Schule; Handlungskonzepte zu Erziehung und unterrichtlicher Förderung, Förderkonzepte bei Verhaltensstörungen, inklusiver und kooperativer Unterricht; unterrichtsbezogene Praxisorientierung sowie praxisbegleitende Seminare.“

1.7
Der Abschnitt „Zu § 116 LPO I Darstellendes Spiel“ wird wie folgt geändert:
1.7.1
In der Überschrift wird die Angabe „Darstellendes Spiel“ durch die Angabe „Theater“ ersetzt.
1.7.2
In Nr. 1 wird in der Überschrift die Angabe „des Spiels“ durch die Angabe „theatral-performativer Praxis“ und im Text jeweils die Angabe „des Spiels“ durch die Angabe „theatral-performativer Praxis“ ersetzt.
1.7.3
Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
3.
Theatral-performative Fachpraxis
1.7.4
In Nr. 4 wird in der Überschrift die Angabe „Darstellenden Spiels“ durch die Angabe „Fachs Theater“ und im Text die Angabe „Darstellenden Spiel“ durch die Angabe „Fach Theater“ und die Angabe „Darstellenden Spiels“ durch die Angabe „Fachs Theater“ ersetzt.
1.8
Nach Abschnitt „Zu § 116 LPO I Theater“ wird folgende Angabe eingefügt:

Zu § 119 LPO I
Bildung für nachhaltige Entwicklung

1.
Grundlagen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
a)
Geschichtliche Entwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
b)
Prinzipien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (z. B. Interdisziplinarität, Zukunftsorientierung, Partizipation).
c)
Einschlägige Kompetenzmodelle für Bildung für nachhaltige Entwicklung.
d)
Globale Aspekte, Prinzipien des Globalen Lernens.
e)
Demokratische Grundprinzipien, Überschneidungen mit politischer Bildung sowie Wertebildung.
f)
Kulturelle Vielfalt, Perspektivenpluralität.
g)
Kontroversen im Umgang mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (z. B. Normativitätskontroverse, Beutelsbacher Konsens).
2.
Lokale, regionale und globale Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung
a)
Leitbilder einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals der Agenda 2030).
b)
Wissenschaftliche Grundlagen und Konzepte der Nachhaltigkeit (z. B. Planetary Boundaries).
c)
Indikatoren und Messung nachhaltiger Entwicklung.
d)
Intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit (z. B. Brundtland-Bericht, Climate Justice).
e)
Nachhaltige Entwicklung als Diskurs, u. a. Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
f)
Nachhaltigkeitskommunikation und Nachhaltigkeitspsychologie.
3.
Didaktik der Bildung für nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der verschiedenen fachdidaktischen Zugänge sowie fächerübergreifender Aspekte
a)
Aufgreifen thematischer Schwerpunkte des fachdidaktischen Nachhaltigkeitsverständnisses, ebenso die Verbindung der Dimensionen der Nachhaltigkeit mit den Prinzipien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung; Systemisches Denken.
b)
Berücksichtigung des fächerspezifischen Zugangs zu Bildung für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung curricularer sowie didaktisch-methodischer Überlegungen.
c)
Lernformate und Unterrichtsorganisationsformen, die die Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung begünstigen (z. B. interdisziplinäre und fächerverbindende Organisation, partizipative Lernformate, selbstbestimmtes Lernen, erfahrungsbasiertes Lernen).
d)
Reflexion der Rolle(n) der Lehrkraft.
4.
Schulentwicklungskonzepte mit Blick auf Bildung für nachhaltige Entwicklung
a)
Whole School Approach.
b)
Netzwerkbildung (z. B. Kooperationen mit außerschulischen Bildungsanbietern).
c)
Möglichkeiten der Partizipation für alle am Schulleben Beteiligten auf schulischer, lokaler, regionaler und europäischer Ebene.
d)
Methodische Großformen (z. B. Service Learning, Projektwochen, Exkursionen).
5.
Konzepte zur Förderung von Gestaltungs- und Handlungskompetenz bei Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern
a)
Befähigung zur aktiven Unterrichts- und Lernumgebungsgestaltung unter Berücksichtigung der Prinzipien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung.
b)
Selbstwirksamkeitserfahrungen durch partizipative Lernprozesse ermöglichen.
c)
Transformative Lehre.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. April 2026 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor