7072-F
Änderung der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 1. April 2026, Az. 75-O 1903-12/85
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 366), die durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 350) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 4.1 Satz 1 und 2 und Nr. 4.2 wird jeweils die Angabe „Verkehr“ durch die Angabe „Staatsmodernisierung“ ersetzt.
- 2. Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- b)
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Falls der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung oder des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe auf einer Kostenschätzung (vor Durchführung eines Auswahlverfahrens) beruht (z. B. im sogenannten „Lückenschluss-Programm“ nach Nr. 9 Gigabit-RL 2.0) werden anstelle der Kostenschätzung die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Durchführung des Auswahlverfahrens zu Grunde gelegt, soweit diese niedriger sind als die Kostenschätzung.“
- 3. In Nr. 6.1 Satz 1 wird die Angabe „Verkehr“ durch die Angabe „Staatsmodernisierung“ ersetzt.
- 4. In Nr. 6.4 Satz 2 wird die Angabe „insbesondere die Bestimmungen ANBest-K oder ANBest-P (Anlage 2 und Anlage 3 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zu den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung [VV-BayHO] vom 5. Juli 1973 [FMBl. S. 259] in der jeweils geltenden Fassung)“ durch die Angabe „die gemäß Nr. 8 Buchst. C Nr. 5 Gigabit-RL 2.0 vorgesehenen Bestimmungen“ ersetzt.
- 5. Nr. 6.6 wird wie folgt gefasst:
- „6.6
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe von Nr. 1.1 der Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) in Verbindung mit Nr. 1.3 der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 5.1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung – BHO – (ANBest-Gk) oder Nr. 1.4 der Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-P).“
- 6. Nr. 6.7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Eine Kopie des an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung oder den von ihm beauftragten Projektträger übermittelten Verwendungsnachweises ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung oder den von ihm beauftragten Projektträger bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.“
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „Verkehr“ durch die Angabe „Staatsmodernisierung“ ersetzt.
- 7. In Nr. 6.8 Satz 1 und Nr. 7 wird jeweils die Angabe „Verkehr“ durch die Angabe „Staatsmodernisierung“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 16. April 2026 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor