Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 155 vom 22.04.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Sonstige Bekanntmachung

Neunte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der
Wildbäche (Gewässerverzeichnis – GewVz)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 2. April 2026, Az. 52f-U4502-2010/3-227

  1. 1. Verfügung

1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) durch Allgemeinverfügung erlassenen Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Mit dieser Allgemeinverfügung werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.

  1. 2. Begründung

1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 13. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 48) hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Zu den Gewässern zweiter Ordnung (Anlage 1) ergab sich eine Änderung in der Zeile mit der laufenden Nummer 280 in der Spalte „Bemerkungen“ (Bemerkungsfeld ohne Auswirkung auf die Unterhaltungslast). 3In der Anlage 2 erfolgte in Zeile 451 (neu 449) in einem Wildbacheinzugsgebiet (472010) in der Spalte „Bemerkungen“ die Ergänzung „Verrohrungen der beiden Bäche zwischen den Ortsteilen Hofen und Greit bei Kleinweiler". 4Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden weiterhin 32 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet. 5Davon wurden elf Ausbaustrecken geändert, drei wurden neu hinzugefügt und 18 Ausbaustrecken wurden gelöscht. 6In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: 7Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 32, 130, 300, 315, 340, 344, 347, 398, 486, 551, 663, 808, 2921, 2922 (Lkr. Oberallgäu), 2584, 2625 (Lkr. Lindau (Bodensee)) und 1184, 1541 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. 8Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 2974, 2975 und 2976 (Lkr. Lindau (Bodensee)) wurden neu hinzugefügt. 9Die Änderungen an den Ausbaustrecken 2709 (Lkr. Lindau (Bodensee)) und 37, 93, 240, 255, 480, 2659, 2962 (Lkr. Oberallgäu) sowie 1725, 1828 (Lkr. Rosenheim) und 1081 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) betrafen hauptsächlich Lage- und Längenanpassungen, die sich aus der Lage der Wildbachbauwerke ergaben.

  1. 3. Inkrafttreten

1Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2026 treten die Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 13. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 48) außer Kraft.

Dr. Rüdiger Detsch

Ministerialdirektor



Anlagen