2154-I
Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum
Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 9. April 2026, Az. D4-2258-23-4
- 1. In Nr. 9 Satz 2 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds vom 30. Juni 1997 (AllMBl. S. 463), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. März 2016 (AllMBl. S. 1510) geändert worden sind, wird die Angabe „am 30. April 2026“ durch die Angabe „mit Ablauf des 30. April 2027“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 29. April 2026 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor