Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 163 vom 29.04.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Allgemeines

2236.1-K

Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Berufsschulordnung (BSO),
der Berufsfachschulordnung (BFSO), der Berufsfachschulordnung
Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit), der Wirtschaftsschulordnung (WSO),
der Fachschulordnung (FSO), der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO),
der Fachakademieordnung (FakO) und der Prüfungsordnung
für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR);
hier: Zeugnismuster und Urkunden

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. März 2026, Az. VII.8-BS9600.0/22/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsschulordnung (BSO), der Berufsfachschulordnung (BFSO), der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit), der Wirtschaftsschulordnung (WSO), der Fachschulordnung (FSO), der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO), der Fachakademieordnung (FakO) und der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR); hier: Zeugnismuster und Urkunden vom 16. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 257), die durch Bekanntmachung vom 20. März 2025 (BayMBl. Nr. 181) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Anlage I.3.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage I.3.1:
Jahreszeugnis“
1.2
Die Anlage II.1.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage II.1.1:
Zwischenzeugnis (12 Fächer)“
1.3
Die Anlage II.1.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage II.1.2:
Zwischenzeugnis (18 Fächer)“
1.4
Die Anlage III.1.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage III.1.1.1:
Zwischenzeugnis für das erste Schuljahr“
1.5
Nach Anlage III.1.1.1 wird folgende Anlage eingefügt:
Anlage III.1.1.2:
Zwischenzeugnis für das erste Schuljahr (mit Zweiter 1. Fremdsprache)“
1.6
Die Anlage III.2.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage III.2.1.1:
Jahreszeugnis für das erste Schuljahr“
1.7
Nach Anlage III.2.1.1 wird folgende Anlage eingefügt:
Anlage III.2.1.2:
Jahreszeugnis für das erste Schuljahr (mit Zweiter 1. Fremdsprache)“
1.8
Die Anlage IV.3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage IV.3:
Jahreszeugnis“
1.9
Die Anlage IV.4.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage IV.4.2:
Abschlusszeugnis BFS für Pflegefachhelfer/innen“
1.10
Die Anlage IV.7 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage IV.7:
Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs“
1.11
Die Anlage V.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage V.1:
Zwischenzeugnis“
1.12
Die Anlage V.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage V.2:
Information über das Notenbild“
1.13
Die Anlage V.3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage V.3:
Jahreszeugnis“
1.14
Die Anlage V.4 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage V.4:
Austrittszeugnis“
1.15
Die Anlage V.5 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage V.5:
Abgangszeugnis“
1.16
Die Anlage VI.3.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.3.1:
Abschlusszeugnis (soweit nicht Anlagen VI.3.2 bis VI.3.4 einschlägig)“
1.17
Die Anlage VI.3.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.3.2:
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe“
1.18
Die Anlage VI.3.3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.3.3:
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflege zur Abschlussprüfung in der Heilerziehungspflegehilfe“
1.19
Die Anlage VI.3.4 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.3.4:
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Familienpflege“
1.20
Die Anlage VI.4.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.4.1:
Urkunde (soweit nicht Anlage VI.4.2 einschlägig)“
1.21
Die Anlage VI.4.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VI.4.2:
Urkunde für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe bzw. für Familienpflege“
1.22
Die Anlage VII.5 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VII.5:
Jahreszeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule“
1.23
Die Anlage VII.21 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VII.21:
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule“
1.24
Die Anlage VIII.2.3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.2.3:
Jahreszeugnis für das 2. Studienjahr für die Fachakademie für Sozialpädagogik und für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement – 1. Prüfungsabschnitt“
1.25
Die Anlage VIII.3.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.1:
Abschlusszeugnis für die zweijährige Fachakademie“
1.26
Die Anlage VIII.3.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.2:
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sozialpädagogik“
1.27
Die Anlage VIII.3.3 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.3:
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Heilpädagogik“
1.28
Die Anlage VIII.3.4 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.4:
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“
1.29
Die Anlage VIII.3.5 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.5:
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation“
1.30
Die Anlage VIII.3.6 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.3.6:
Abschlusszeugnis über die Dolmetscherprüfung“
1.31
Die Anlage VIII.4.1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.4.1:
Urkunde (soweit nicht Anlage VIII.4.2 einschlägig)“
1.32
Die Anlage VIII.4.2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
Anlage VIII.4.2:
Urkunde für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor



Anlagen