Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. April 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/308/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Schule Sankt Petersburg, Russische Föderation
| Besetzungsdatum: | spätestens zum 1. Februar 2027 |
| Ende der Bewerbungsfrist: | 7. Mai 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in der Russischen Föderation aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine deutsch-russische Begegnungsschule – Mitglied des Deutschen Schul- und Kindergarten Vereins Russland (DSKVR) – und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 170 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 10 auf die deutschen Abschlüsse der Sekundarstufe I (ESA und MSA) vor. Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger (DSKVR) kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in St. Petersburg zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik zu agieren
- im Idealfall Erfahrungen im Auslandsschuldienst
- mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
- gute Englischkenntnisse
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- Kenntnisse der russischen Sprache
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einsatzbedingungen, z. B. aufgrund aktueller politischer Entwicklungen, auch kurzfristig ändern können.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin